Kur für meinen 15 jährigen Sohn wurde abgelehnt! Was tun?
Kur für meinen 15 jährigen Sohn wurde abgelehnt! Was tun?
Hallo!
Ich bitte um eure Hilfe! Meinen Sohn wurde aus folgendem Grund keine Kur gewährt:
Nach Paragraph§31 Abs.1 Satz 1 Nr.4 des sechsten Buchs Sozialgesetzbuch und den Gemeinsamen Richtlinien der Träger der Rentenversicherung werden Kinderheilbehandlungen nur erbracht, wenn zu erwarten ist, dass hierdurch eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit beseitigt oder eine beinträchtigte Gesundheit des Kindes wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann und dies Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann. Nach unseren Feststellungen liegen diese Voraussetzungen bei Ihrem Kind nicht vor.
Mein Sohn trägt sei Juni ein Chenevau Korsett.
Er hat eine rechtskonvexe thorakale Skoliose Cobb Winkel 35°.
Ich will natürlich Widerspruch einlegen. Brauche aber noch ein paar Ratschläge!
Ich bitte um Eure Hilfe!
Jeanett
Ich bitte um eure Hilfe! Meinen Sohn wurde aus folgendem Grund keine Kur gewährt:
Nach Paragraph§31 Abs.1 Satz 1 Nr.4 des sechsten Buchs Sozialgesetzbuch und den Gemeinsamen Richtlinien der Träger der Rentenversicherung werden Kinderheilbehandlungen nur erbracht, wenn zu erwarten ist, dass hierdurch eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit beseitigt oder eine beinträchtigte Gesundheit des Kindes wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann und dies Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann. Nach unseren Feststellungen liegen diese Voraussetzungen bei Ihrem Kind nicht vor.
Mein Sohn trägt sei Juni ein Chenevau Korsett.
Er hat eine rechtskonvexe thorakale Skoliose Cobb Winkel 35°.
Ich will natürlich Widerspruch einlegen. Brauche aber noch ein paar Ratschläge!
Ich bitte um Eure Hilfe!
Jeanett
Hallo Jeanett,
hierzu findest du im Forum wirklich reichlich Info!
Einfach die Suchfunktion benutzen ( oben in der Leiste) oder auch einfach bei aktuellen Themen schaun!
Viel Erfolg beim Widerspruch!!
bye micros
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Viel Erfolg beim Widerspruch!!
bye micros
Zuletzt geändert von micros am Mi, 20.10.2004 - 18:35, insgesamt 1-mal geändert.
Lache wenn es nicht zum Weinen reicht
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Dr. Steffan
- Arzt / Ärztin

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Re: Kur für meinen 15 jährigen Sohn wurde abgelehnt! Was tun
Wer hat den Reha-Antrag ausgestellt?Jeanett hat geschrieben:Hallo!
Ich bitte um eure Hilfe! Meinen Sohn wurde aus folgendem Grund keine Kur gewährt:
Nach Paragraph§31 Abs.1 Satz 1 Nr.4 des sechsten Buchs Sozialgesetzbuch und den Gemeinsamen Richtlinien der Träger der Rentenversicherung werden Kinderheilbehandlungen nur erbracht, wenn zu erwarten ist, dass hierdurch eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit beseitigt oder eine beinträchtigte Gesundheit des Kindes wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann und dies Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann. Nach unseren Feststellungen liegen diese Voraussetzungen bei Ihrem Kind nicht vor.
Mein Sohn trägt sei Juni ein Chenevau Korsett.
Er hat eine rechtskonvexe thorakale Skoliose Cobb Winkel 35°.
Ich will natürlich Widerspruch einlegen. Brauche aber noch ein paar Ratschläge!
Ich bitte um Eure Hilfe!
Jeanett
Dr. K. Steffan
Kurablehnung
Hallo Dr. Stefan!
Den Kurantrag haben wir bei der Bahnversicherungsanstalt gestellt.
Er wurde auch von unserer Orthopädin mit ausgefüllt. Sie war sich sicher das Robert eine Kur bewilligt wird. Nun kam aber eine Absage.
Viele Grüße Jeanett
Den Kurantrag haben wir bei der Bahnversicherungsanstalt gestellt.
Er wurde auch von unserer Orthopädin mit ausgefüllt. Sie war sich sicher das Robert eine Kur bewilligt wird. Nun kam aber eine Absage.
Viele Grüße Jeanett
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Evelin Jäger
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Dr. Steffan
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Re: Kurablehnung
Ihre Orthopädin sollte begründen das bei einer 35° Skoliose sehr wohl die zukünftige Leistungsfähigkeit eingeschränkt sein wird, vor allem bei unzureichender Therapie. Sie sollte das sehr dringend machen. Außerdem sollten sie selbst Einspruch erheben.Jeanett hat geschrieben:Hallo Dr. Stefan!
Den Kurantrag haben wir bei der Bahnversicherungsanstalt gestellt.
Er wurde auch von unserer Orthopädin mit ausgefüllt. Sie war sich sicher das Robert eine Kur bewilligt wird. Nun kam aber eine Absage.
Viele Grüße Jeanett
Dr. K. Steffan
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Dr. Steffan
- Arzt / Ärztin

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Re: Kurablehnung
Vielen Dank für den Tip! Ich werde mit unserer Orthopädin sprechen!DrSteffan hat geschrieben:Ihre Orthopädin sollte begründen das bei einer 35° Skoliose sehr wohl die zukünftige Leistungsfähigkeit eingeschränkt sein wird, vor allem bei unzureichender Therapie. Sie sollte das sehr dringend machen. Außerdem sollten sie selbst Einspruch erheben.Jeanett hat geschrieben:Hallo Dr. Stefan!
Den Kurantrag haben wir bei der Bahnversicherungsanstalt gestellt.
Er wurde auch von unserer Orthopädin mit ausgefüllt. Sie war sich sicher das Robert eine Kur bewilligt wird. Nun kam aber eine Absage.
Viele Grüße Jeanett
Natürlich werde ich selbst Einspruch erheben!

