Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Fragen und Antworten rund um das Thema Skoliose
Spice
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Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Spice »

Hi meine Physiotherapeutin hat mir geraten doch mal beim Versorgungsamt einen Antrag zu stellen. Ich weiß, dass die Prozente nicht addiert werden, aber vielleicht hat hier doch wer Erfahrungen damit wieviel und ob überhaupt es was geben könnte.
Meine Beeinträchtigungen: Skoliose mit 39 Grad, BSV L5/S1, Senk- Spreiz- Knickfüße, Hashimoto, lediglich 40% Sehvermögen auf dem linken Auge mit Sehhilfe.
Ich weiß es gibt weitaus schlimmere Erkrankungen aber beeinträchtigen tun mich die Krankheiten trotzdem.
Was meint ihr? Lohnt es sich einen Antrag zu stellen?
Spice
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Spice »

Huch ich hab ja die Hälfte vergessen: Krampfaderleiden, Karpaltunnelsyndrom links.
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Kaffeetrinker »

Hier kannste mal reinschnuppern: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm


EinzelnePunkte mit GdB 10 werden nicht berücksichtigt bei mehreren Sachen (leider, hatte da auch was mit anzubieten)

Ich habe einen GdB von 30 erhalten aufgrund meiner Hyperkhyphose.

In deinem Falle schätz ich mal nicht höher wie insgesamt 40,komt drauf an wie streng das dein Versorgungsamt sieht.
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Silas »

Es geht bei der Schwerbehinderung weniger um die konkreten Diagnosen, sondern mehr um die Einschränkungen, die dadurch entstehen.
Du solltest also genau schreiben, wann, wo,... Dich Deine Erkrankung "behindert".
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Kaffeetrinker »

Das habe ich nicht gemacht, ich habe nur die Diagnosen angegeben , den Rest erledigte Dr. Hoffmann.

Hat ja wunderbar funktioniert :-)
Spice
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Spice »

Vielen Dank! Ich warte dann mal bis ich bei Dr Hoffmann war Ich glaube nicht, dass es gut kommt, wenn der letzte Orthopäde hinschreibt Skoliose BSV aber ich weiß nicht ob die Schmerzen davon kommen. :rolleyes:
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Rose59 »

Hallo Spice

es ist sicher richtig, daß Deine Fachärzte die Diagnosen in den Antrag schreiben, aber Deine Beeinträchtigungen durch die Erkrankungen kannst nur Du entsprechend formulieren.
Deshalb würde ich immer zum Antrag ein Begleitschreiben legen, in dem Du Deine Beschwerden schilderst.
Auf dem Amt sitzt ein Sachbearbeiter, der Dich nicht kennt, aber aus dem Antrag erkennen soll, was Dir im Alltag schwer fällt und danach entscheiden muß, wie er Dich einstuft. Diese Fakten solltest Du ihm zusätzlich liefern und nicht nur die nüchternen Diagnosen von Ärzten.

Herzliche Grüße
Lurchi
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Ricky »

Hi,

ich muß Lurchi zustimmen.
Meinen ersten Antrag habe ich über den VDK gestellt.
Ich fragte noch, ob ich eventuell ein Schreiben zufügen sollte, damit ersichtlicher wird welche Einschränkungen ich tatsächlich habe.
Sie meinte, dass wäre nicht üblich. (Sowieso war diese Hilfe überflüssig, denn den Antrag ausfüllen hätte ich auch alleine gekonnt)
Daraufhin kam der Bescheid GDB 20.
Ich legte dann selbst Widerspruch ein und ein Schreiben dazu.Daraufhin bekam ich einen GDB von 30.

Derzeit läuft ein Verschlimmerungsantrag, der beim ersten Mal abgelehnt wurde (trotz Schreiben ;-) )
aber selbst beim Widerspruch erklärte ich mich noch einmal.
Daraufhin wollten sie erst nochmal die Adresse des einen Spezialisten.
Als ich von der Reha aus anrief, um ihm die Auskunft zu geben, erwähnte ich, dass ich gerade in Reha bin, wovon er sich nun auch gleich den Bericht erbat.Zu den vorher anerkannten GDB30 wollte ich mein Rückenproblem anerkannt bekommen.
Jetzt bin ich einfach gespannt, was daraus wird...
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Lesari »

Ich habe damals den Antrag über die Suchmaschine bing gefunden, als Pdf Datei. Allerdings war von Anfang klar, das es nur 20 sind, so wurde es dann auch bestätigt. Mal sehen, vielleicht versuche ich es später wieder. LG Lesari
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Kaffeetrinker »

mit 20 hätte ich mich ned abspeisen lassen......
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Silas »

... wie viel GdB hängt eben immer vom Einzelfall und vom guten Willen des Sachbearbeiters ab.

Bei der eine Skoliose können 20%, bei einer anderen 80% angemessen sein.
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Kaffeetrinker »

auch ein SB hat sich an die Tabelle zu halten , dass eine 20° Skoli weniger bekommt als eine mit 60°
dürfte ja an der Hand liegen.Dazu die Einschränkungen bedenken.
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Glen »

Ich hab beim Versorgunsamt auch einen Antrag abgegeben.
Das Schreiben mit den beeinträchtigungen wurde wieder zurück gegeben, mit der Aussage, das es nicht nach Einschränkungen im Leben geht (also ob ich Autofahren kann), sondern nur nach den befunden der Ärzte und der Körperlichen Behinderung.

Als ich fragte, warum dann schwer Depressive menschen auch einen GdB anerkannt bekommen, wußte sie keine Antwort.

Hätt ich also noch ein schreiben dazu hängen müssen, wie sehr mein Körper eingeschränkt ist? Außer die befunde?

versteht mich nicht falsch, ich habe genau aufgeführt, das ich Skoliose habe, spreizfuß, dauer-kopfschmerzen und und und.

Man hat ja nur einmal die chance bei einem Antrag oder?
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Kaffeetrinker »

Auch bei Depressionen gibts Diagnoseschlüssel, Einschränkungen ergeben sich auch schon ausm Befundbericht beim Doc.
Bei deiner Skoliose sollte 30 GdB rauskommen, dazu bedarf es keinen Roman über Einschränkungen, ich habe auch nur Diagnose angegeben
und den Rest holten sie sich beim Doc.

Wenn deine restlichen Sachen "nur" 10GdB betragen werden die höchstwahrscheinlich unter den Tisch fallen gelassen, ich denke max 40 wirste bekommen.

Wenn der Bescheid bekommt kannste im Notfall Widerspruch einlegen.
Ansonsten kannste wenns schlechter wird einen Verschlechterungsantrag oder wie das Dingen heisst nachschieben, aber erst nach 6 Monaten.....
Glen
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Glen »

Na dann hoff ich mal, das mein Arzt nun helfen wird und ich zumindest die Skoliose anerkannt bekomme
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Tamara86 »

Gibts hier auch jemand mit mind 50 GdB? Ich habe auch vor, einen Antrag zu stellen. Allerdings war ich so gut wie nie beim Arzt, nur die routinemäßigen Nachuntersuchungen zwecks OP. Liegt aber auch dran, dass ich kein Vertrauen zu den Ärzten habe und das Gefühl hab, dass ich mir selbst am besten helfen kann. :-/ ich habe ja nicht einmal einen Orthopäden, den ich angeben könnte. War zwar letztens bei einem, aber zu dem werde ich auch nicht mehr gehen.
Meint ihr sowas ist ausschlaggebend? Es kommt doch bestimmt besser, wenn ich eine lange Liste über Arztbesuche vorweisen kann oder?
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Kaffeetrinker »

Wieso ne lange Liste?
Bei mir wars nur einer......


Wenn du das tust schickste den OP-Bericht rein und das von dem damaligen Doc.Sollte ausreichen sein dann.
Tamara86
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Tamara86 »

Ja gut, hab mich schlecht ausgedrückt. Meinte ne "lange Liste" in Bezug auf die Häufigkeit, die man beim Arzt war. Schmerzen hier, Jammern da, Krankengymnastik hier und was weiß ich...so ist es mir in Bad Sobernheim gesagt worden. Deshalb hab ich den Antrag auch noch nicht gestellt.
Aber wenn das nur anhand von den Diagnosen eingestuft wird, dann ist das ja wieder ne andere Sache...
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Ricky »

Hi,

also ich denke gerade einen GDB von 50 zu bekommen, da sollte es schon eine ernsthafte Erkrankung sein.
Letztendlich bekommst Du ja dadurch eine Art Entschädigung für Deine ganz persönlichen Erschwernisse, durch eine Krankheit bzw.Behinderung, die andere nicht haben.

Und für mich bedeuten zB die regelmäßigen Arztbesuche tatsächlich eine solche Erschwerniss bzw. sie hindern mich in vielem.

Ich weiß jetzt Deine Einschränkung nicht, kann mir aber schon vorstellen, dass bei einem Antrag genau dies bewichtet wird. Auch ob Du regelmäßig KG machen mußt, ob und welche Schmerzen Du hast. In wie weit Dich Deine Behinderungen im ganz normalen Leben einschränken etc.

Und ein Indiz ist zB eben der Arztbesuch. Ich erinnere mich schwach, dass eine chronische Erkrankung auch daran ermessen wurde, ob man in bestimmten Abständen zum Arzt mußte.

Hast Du denn tatsächlich irgendwelche Einschränkungen?
Tamara86
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Re: Versorgungsamt- Antrag auf Schwerbehinderung

Beitrag von Tamara86 »

Das meinte ich. Ich habe natürlich Einschränkungen. Mal abgesehen von den rein physikalischen Einschränkungen, die eine versteifte Wirbelsäule ganz natürlich mit sich bringt (Mobilität, Beweglichkeit, freizeitliche und berufliche Einschränkungen) habe ich seit einiger Zeit einen enormen Aufwand damit, meine Muskulatur zu stärken, weil ohne dies die Scgmerzen unerträglich wären.

Allerdings ist dies von keinem Arzt belegbar, da ich wenig zu Ärzten gehe, weil ich keinen Sinn darin sehe. Auch Krankengymnastik ist für mich bisher sinnlos gewesen, da ich schlechte Erfahrungen gemacht habe und nicht weiß zu welchem man gehen kann, ohne danach noch mehr Beschwerden zu haben als vorher. Also mache ich meine eigenen Übungen etc, habe ja mit diesem Rücken seit 15 Jahren Erfahrung...
Aber das interessiert natürlich kein Versorgungsamt. Deswegen die Frage, obbisherige Therapien nachgewiesen werden müssen oder ob davon ausgegangen werden kann, dass eine operierte Skoliose erhebliche Einschränkungen und damit einen Nachteil gegenüber gesunden Menschen mit sich bringt.

Aber anscheinend sind da die Ämter unterschiedlich, was ich bis jetzt gelesen habe.
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