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Schwerbehindertenausweis / Behindertenausweis

Verfasst: Sa, 25.01.2003 - 00:54
von Faultier B.
Hallo,

hat von Euch eigentlich schon jemand versucht, seine Skoliose vom Versorgungsamt als "Behinderung" anerkannt zu bekommen ? Wenn jemand über diese Erfahrung berichten kann: ab wieviel Grad der Verkümmung habt Ihr wieviel Prozent anerkannt bekommen ?
Es geht mir nicht darum, eine offizielle, schriftliche Bestätigung für eine "Behinderung" zu haben. Jedoch soll es ja ab 30 % einen Steuervorteil geben... Wenn man so an die ganzen KG-/Akupunktur-Zuzahlungen, Rehazuzahlungen, die man sein ganzes Leben lang leisten muss, oder z. B. auch an KG-Geräte für Zuhause etc. denkt, wäre das gar nicht so schlecht.

Grüße von Beate

Verfasst: Sa, 25.01.2003 - 00:56
von Dr. Steffan
Man bekommt schon ab etwa 20° Prozente. Die Höhe hängt entscheidend davon ab ob z.B. Schmerzen bestehen oder nicht. Allerdings muß man bedenken, daß ein Arbeitgeber eventuell keinen "Behinderten" einstellt. Also Vorsicht bei der Bekanntgabe einer Behinderung beim Antreten einer neuen Stelle. Als Empfehlung, wenn man jung ist sollte man eher keine Behinderung angeben, da man den Arbeitsplatz häufiger wechselt.
Dr. Steffan

Verfasst: Sa, 25.01.2003 - 00:57
von sloopy
Wie bei so vielen Dingen gibt es auch bei der Anerkennung einer Behinderung Vor- und Nachteile. Die Nachteile hat Herr Dr. Steffan bereits genannt. Andererseits ist aber auch zu beachten, dass grössere Firmen immer eine bestimmte Behindertenquote erfüllen müssen und dadurch Behinderte bei der Einstellung bevorzugen. Man liest das ja auch manchmal in Stellenanzeigen: Behinderte (und Frauen) werden bei der Auswahl bevorzugt behandelt. Ausserdem unterliegt man als Behinderter einem besonderen Kündigungsschutz. Man sollte also beide Seiten der Behinderungs-Anerkennung betrachten.

Gruss, sabine
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" Jede Minute, die man sich ärgert, kostet einen sechzig Sekunden des Glücks " :wink:

Verfasst: Sa, 25.01.2003 - 00:57
von Gika
Guten Abend,

ich habe auch einen Antrag hinsichtlich Behinderung zu stellen. Vor allen Dingen um evtl. einen stärkeren Kündigunsschutz zu haben. Für den Fall der Fälle wäre auch eine Abfindungssumme etwas höher und weil ich hoffe dadurch evtl. arbeitserhaltende Maßnahmen ohne diese ständigen Schwieerigkeiten durchführen zu können. Der Druck in der Industrie ist unbeschreiblich hoch, generell und für Menschen 'Höheren Alters' im Besonderen. Ich habe auch daran gedacht (ich habe ja bis 65 noch 13 Jahre, die ich sicher nicht ohne weitere Schäden durchhalten werde)dadurch vielleicht ein wenig früher aufhören zu können.

Anerkannt wurden verschiedene Dinge. Befund des Orthopäden und der Hausärztin, die beide hierbei unterstützten. OP des Halux Valgus, beidseitig. Allergien. Magen. usw. Es ergab 20%. Zu wenig um irgendetwas damit anfangen zu können. Das Problem ist, dass die Erkrankung/en seit Neuestem völlig unabhängig von den Einwirkungen bzw. Auswirkungen des einzelnen Arbeitsplatzes beurteilt und ebenso die Einstufung entschieden werden.

Einspruch ist möglich. Aber was kann man noch anführen, bzw. wie soll man argumentieren um wenigstens auf 30 % zu kommen. Bei 30 % kann man im Falle der Bedrohung durch Arbeitsplatzverlust eine höher Einstufung beantragen nur für den Zweck des Arbeitsplatzschutzes.

Gruss
Gika
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Gästenachricht

Verfasst: Sa, 25.01.2003 - 00:58
von Snoopy
hi Beate !!!!!
Also ich hab mir bei meinem Versorgungsamt einen Behindertenausweis beantragt,und ich hab auch einen bekommen. Ich hab 47° Verkrümmung und auf meinem Behindertenausweis steht eine Behinderung von 50 Prozent.
Bis her hat er mir eigentlich noch nicht allzu viel gebracht, außer dass ich bei ein paar Sachen einen ermäßigten Eintritt bekommen hab. Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen,

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Katja

Verfasst: Sa, 25.01.2003 - 01:03
von Sandrinchen
Hi snoopy,
wie alt bist du denn???
Und wann hast du den Ausweis beantragt???
Gruss,
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Sandrinchen

Verfasst: Sa, 25.01.2003 - 01:03
von Faultier B.
Liebe Katja,

würde mich echt mal interessieren, wie Du das mit dem 50 % hingekriegt hast ? Einen Antrag gestellt habe ich nämlich auch schon. Habe ebenso 47 ° Verkrümmung (!) und auch eine ordentliche Rotation von ca. 23°. Das Versorgungsamt hat mir zuerst 30 % anerkannt, nach drei Tagen wurde es von irgend so einem Arzt des medizinschen Dienstes dieses Amtes jedoch wieder handschriftlich gestrichen und auf "20 %" nach unten "korrigiert". Geht aus der Kopie des Gutachtens hervor. Habe nun Widerspruch einlegen müssen und das Ganze wird sich wohl ewig hinziehen.

Gruß von Beate
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Gästenachricht

Verfasst: Sa, 25.01.2003 - 01:04
von sloopy
Wie funktioniert denn überhaupt die ganze Prozedur?
Geht man erst zum Arzt und schickt dann die Befunde zum Versorgungsamt oder muss man zu einem Vertrauensarzt vom Versorgungsamt oder wie geht das?

Gruss, sabine
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Verfasst: Sa, 25.01.2003 - 01:04
von Faultier B.
Man holt sich von dem Versorgungsamt ein Antragsformular und schildert eben, welche Krankheiten man hat und gibt die Ärzte an, die etwas zu Deiner Krankheit sagen können. Das Versorgungsamt fordert dann von diesem Arzt / Ärzten ein schriftliches Gutachten an. Persönlich zu einem Arzt muss man gar nicht ! Was ich aber auch irgendwie blöde finde - obwohl, wer weiß, was die einem dort für (Fang)fragen stellen würden. Zumal ich auch das Problem habe - wie sicher viele von Euch - immer tapfer zu sein und eher alles schönzureden, z. B. chronische Schmerzen, Bewegungseinschränkung etc. - kann leider nicht so gut "jammern". Da würde ich bei einem Vertrauensarzt sicher nur Minuspunkte sammeln...

Grüße von Beate
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Gästenachricht

Verfasst: Sa, 25.01.2003 - 01:05
von Snoopy
Hallo Beate und Sandrinchen!
Also ich bin fast 15 Jahre und hab den antrag vor einem Jahr gestellt. Ich hab einfach meine kompletten Arztberichte von meinen Untersuchungen an das Versorgungsamt geschickt und die haben mir dann ganz automatisch nach ein paar Wochen einen Brief geschrieben dass ich mir meinen Behindertenausweis auf dem Rathaus abholen kann, und auf diesem stand dass ich zu 50% behindert bin, ich musste da eigentlich gar nichts machen.
Ach ja, Beate hast du denn auch ein korsett und wie alt seit ihr Denn?
Machts gut,

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Katja

Verfasst: Sa, 25.01.2003 - 01:05
von Sandrinchen
Hi Katja,
ich bin 23 und habe kein Korsett weil ich schon operiert bin. Ich kannte aber mal ein Mädchen, die 50% bekommen hat aufgrund ihres Korsetts. Soviel ich weiß galt der Ausweis aber nur für die Korsetttragezeit. Ist das bei dir auch so oder hast du jetzt immer 50%?

Gruss,
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Sandrinchen

Verfasst: Sa, 25.01.2003 - 01:06
von Snoopy
Hi sandrinchen,
bei mir gilt der Behindertenausweis auch nur für meinen Korsetttragezeit! Wie viel Grad hattest du denn vor der Operation?
Gruß
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Katja

Verfasst: Sa, 25.01.2003 - 01:06
von Faultier B.
Hallo Katja !

Natürlich habe ich kein Korsett, das habe ich in meiner Jugend verpasst. Bin mehr als doppelt so alt wie Du, nämlich 32 Jahre.
Mir ging es mit dem Antrag auf Feststellung einer Behinderung auch eher um die Zukunft. Man weiß ja nicht, ob es im Alter noch viel schlimmer wird. Vielleicht kann ich eben nicht wie andere bis ins hohe Rentenalter arbeiten gehen, weil ich nicht mehr solange sitzen kann. Hab ja jetzt schon oft genug Probleme.
Muss jetzt halt abwarten, wie das Versorgungsamt entscheidet, das kann sicher noch dauern ... !

Grüße von Beate

Verfasst: Sa, 25.01.2003 - 01:07
von sonne233
Dies ist mein erster Eintrag und ich hoffe, es klappt. Also ich habe schon verschiedene Geschichten über den Antrag beim Versorgungsamt gehört. Eine Freundin hatte vor der OP ca. 100 Grad. Sie musste zum Gutachter und sich dort Fragen anhören wie "Was wollen Sie hier eigentlich?", um dann nach einem Dreiviertel Jahr 30 Prozent zu bekommen. Ich habe 58 Grad, bin 23, habe nur meinen sehr ausführlichen Antrag (am besten immer alle Arztberichte sammeln, Wirbelsäulenvermessung machen lassen, und alles in Kopie hinschicken) abgeschickt und ohne Gutachter nach 4 Monaten 40 Prozent bewilligt bekommen. Jetzt habe ich einen Steuerpauschbetrag in Höhe von 430 Euro.
Natürlich setzen Menschen den GdB fest, so dass immer persönliche Meinung dabei ist, und der eine aus den Berichten eine stärkere Beeinträchtigung herausliest als sein Kollege, aber laut SchwbG aus dem DTV-Verlag (GdB-Tabelle) liegt eine schwere Skoliose ab 70 Grad bei 50-70 % GdB. Man muss natürlich auch Beschwerden haben, und das ausführlich beschreiben, denn es gibt ja tatsächlich Leute, die sich mit 100 Grad kaum eingeschränkt fühlen. Wenn man in den Antrag schreibt, dass es einem super geht, wird man natürlich kaum 50 % bekommen. Wichtig ist auch, dass verschiedene Erkrankungen zusammengerechnet werden, also mal im Gedächtnis kramen, ob nicht noch die ein oder andere Allergie etc. besteht ;)
Wenn man einen Behindertenausweis hat, darf man das aber bei der Einstellung meiner Meinung nach nicht verschweigen, aber im Oktober höre ich einen VdK-Vortrag zum Thema, dann weiß ich mehr. Man hat ja dann auch 5 Urlaubstage mehr, und so etwas muss der Chef ja wissen. Wenn man den Ausweis nicht einsetzen will und ihn dem Chef verschweigt, braucht man ja gar nicht erst einen beantragen. Einen Ausweis gibts ab 50% GdB und dann hat man zum Teil auch verbilligten Eintritt in Museen, Schwimmbäder etc.

Verfasst: Sa, 25.01.2003 - 01:07
von sloopy
Gepostet von sonne233
Dies ist mein erster Eintrag und ich hoffe, es klappt.
Hallo sonne233, schön, dass du dich als Mitglied angemeldet hast- offensichtlich war dein erster Versuch, hier im Forum zu posten, erfolgreich ;)
Gepostet von sonne233
Man hat ja dann auch 5 Urlaubstage mehr, und so etwas muss der Chef ja wissen.
Ab wieviel Prozent bekommt man denn mehr Urlaubstage? Wie ist das, wenn man als Nicht-Behinderter eingestellt wurde und sich dann einen Ausweis ausstellen lässt und dem Arbeitgeber vorlegt? Werden dann Änderungen im Arbeitsvertrag festgehalten oder bleibt alles so wie es ist? Man unterliegt doch dann auch einem anderen Kündigungsschutz und so.

Gruss, sabine

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Verfasst: Sa, 25.01.2003 - 01:08
von sonny223.
Schwerbehindert ist man erst ab 50 % (sonst "nur" behindert), dann bekommt man den Ausweis und hat damit die verbesserten Arbeitsrechte. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich mit weniger als 50% den Schwerbehinderten gleichstellen lassen (ich glaube durchs Arbeitsamt), dann muss man nachweisen, dass man sonst keinen Job bekommt, wenn man nicht den Status als Schwerbehinderter hat. Am 04.10. kommt ein VdK-Geschäftsstellenleiter zu unserem Selbsthilfegruppentreffen, danach weiß ich das alles genau und werde dann hier berichten. Ich gehe aber davon aus, dass der Arbeitsvertrag geändert wird, wenn man während der Beschäftigung den Ausweis bekommt. Manche AG haben siche rein Interesse daran, Schwerbehinderte zu beschäftigen, da sie ja sonst Strafabgaben zahlen müssen. Andererseits steht dem der verbesserte Kündigungsschutz entgegen und ich habe schon von Ärzten gehört, die aus ihrer Sicht als Arbeitgeber sagten, sie stellen keine Schwerbehinderten ein, da sie die nie wieder loskriegen!!!

Verfasst: Sa, 25.01.2003 - 01:09
von gast-Lissy.
Also ich habe einen Schwerbehindertenausweis 60 %. Da ich von oben bis unten versteift bin und die Bewegungsfähigkeit erheblich eingeschränkt ist, Schmerzen bestehen, etc. pp.
Vorteile hab ich insofern, dass ich einen besseren Kündigungsschutz habe, 5 Tage mehr Urlaub, Steuerermäßigung (die hat man aber auch bei 20 %), Fahrtkostenermäßigung, Wenn noch ein "G" wie Gehbehindert draufsteht (bei mir), dann kriegt man auch einen Sitzplatz in einer vollgerammelten Bahn.
Gruß
Lissy
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Gästenachricht

Verfasst: Sa, 25.01.2003 - 01:09
von Faultier B.
Nein, Lissy, bei 20 % bekommt man absolut gar nichts. Und so ist jetzt auch über meinen Widerspruch entschieden worden, habe gestern einen Brief bekommen. Es bleibt bei 20 %, weil ich keine neurologischen Einschränkungen habe. Die chronischen Schmerzen seien berücksichtigt, aber mehr ist anscheinend nicht rauszuholen bei mir. Jetzt bleibt mir der "Klageweg" offen. Obwohl ich in einer Verwaltung arbeite und den Papierkrieg kenne, habe ich auf sowas aber absolut keine Lust. Bin ja auch froh, dass ich keine neurologischen Einschränkungen habe und es mir bis auf die Schmerzen relativ gut geht.
Ich sollte es wohl einfach so sehen, dass ich zu 80 % TOPFIT bin !!!

Grüße von Beate

Verfasst: Sa, 25.01.2003 - 01:10
von Gast
Hallo Beate, da muss ich mich getäuscht haben. Mir war aber so als hättest du Steuervergünstigungen schon ab 20 %. Sind zwar nur ganz wenig, aber immerhin.
Sorry, hab grad noch mal nachgeschaut, es geht bei 25 % los.
Aber wenn du wirklich keine Probleme hast, dann sei froh das du noch 80 % intakt bist.
Allerdings, ich war mal Vorsitzende vom Behindertenverband in K., da hab ich da Erfahrung gemacht, dass sehr vieles erst mal abgelehnt wurde und nach begründetem Widerspruch dann ordentlich der Schwerbehindertengrad ermittelt wurde.
Gruß und lass es dir trotzdem mal durch den Kopf gehen
Lissy

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Gästenachricht

Verfasst: Sa, 25.01.2003 - 01:10
von Gast
Man sollte auf jeden Fall versuchen, seine Skoliose beim Versorgungsamt anerkennen zu lassen. Schwerbehindert ist man erst ab 50%
Lis
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Gästenachricht