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Verbeamtung

Verfasst: Di, 17.09.2002 - 16:55
von Jane
Hallo!
Kann mir irgendjemand sagen. ob es eine für Amtsärtze verbindliche rechtliche Regelung gibt, nach der man mit einer Skoliose ab einem bestimmten Verkrümmungsgrad nicht verbeamtet werden kann? Oder liegt diese Entscheidung allein in der Hand des Amtsarztes?
Vielen Dank für eure Hilfe!

Verfasst: Mi, 18.09.2002 - 09:58
von Dr. Steffan
Für eine Beamtung spielt der Skoliosewinkel keine Rolle, übrigens auch keine andere Behinderung.
Dr. Steffan

Verfasst: Mo, 23.09.2002 - 21:47
von SteffiH
Hallo Jane,
dem Dr. Steffan muß ich recht geben. Bereits im Okt. 1982 wurde ich wegen meiner skoliose operiert (seitdem bin ich zu 50% schwerbehindert). 1985 begann ich meine Arbeit beim Postgiroamt. Seit 1990 nach Abschluß der Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst habe ich inzwischen den Status als Beamtin auf Lebenszeit.
Also deswegen brauchst du dir keine Sorgen zu machen.

Viele liebe Grüße
Steffi

Verfasst: Mo, 04.04.2005 - 12:08
von Katrin*
Mein Amtsarzt meinte, mit dem Befund (Skoliose 33°) würde ich niemals verbeamtet werden (ich studiere Lehramt). Er wollte mich sogar überreden, dass ich mein Studium deshalb aufhöre:-(

Hat er also nicht recht *hoff* ?

Verfasst: Mo, 04.04.2005 - 12:54
von Fee
Hallo Katrin,

die Geschichte kenne ich doch irgendwo her .. schön das Du hier online bist *freu*

Jessi

Verfasst: Mo, 04.04.2005 - 17:54
von seemannskiste
hey jane,

diese frage interessiert mich auch !

hab neulich mit einem ziemlich frischen lehrer gesprochen...
der meinte der staat verbeamtet nur noch " gesunde " leute... rein rechtlich ist das natürlich verboten...
keine ahnung was der amtsarzt dann auf den bericht schreibt, damit die verbeamtung nicht klappt...


vom dave...

Verfasst: Mo, 04.04.2005 - 18:05
von Lynn
Hab auch schon von solchen und solchen Fälle gehört. Ich denke doch, dass das arg vom Arzt abhängt. Mich interessiert auch, ob die Ärzte bei der Verbeamtung Einsicht in die Krankengeschichte haben dürfen. In meinem Falle könnte ich mich nämlich bei der Untersuchung noch so hinstellen, dass man's gar nicht sieht. Oder ist es meine Pflicht, meine Skoliose zu "beichten"?

Verfasst: Mo, 04.04.2005 - 18:08
von Toni
das ist ja echt toll! Der Staat bstelt an den Anti-Diskreminierungs-Gesetzen herum und hält sich selber nicht daran!
Bei Polizei, Feuerwehr und Berufsoldaten wo es auf perfekte körperliche Belastungsfähigkeit ankommt kann ich es ja gut verstehen.
Aber lehrer oder Finanzbeamte dürften doch ruhig ein "bischen krumm" sein, wenn sie ansonsten fit sind.
Gruß Toni

Verfasst: Mo, 04.04.2005 - 19:37
von seemannskiste
naja die amtsärzte haben schon ein verdammt scharfes auge...

wahr neulich beim gesundheitsamt, & der arzt hat festgestellt, daß ich einen beckenschiefstand habe der eine beinlängendifferenz von einem cm erzeugt...

das hat dieser arzt ohne röntgen mit bloßem hinsehen bemerkt...

er hat mir dann ein 1 cmbrettchen unter den rechten fuß geschoben, es war zwar ungewohnt aber entspannend...

vom dave....

Verfasst: Mo, 04.04.2005 - 22:45
von Dalia
Hallo Ulaschatz, mit dem Recht auf Einsichtnahme durch Ärzte kenne ich mich leider nicht aus.

Ja, ob man verbeamtet wird, hängt auch vom Amtsarzt und vom Beruf ab und ganz besonders davon, wie man sich beim Amtsarzt präsentiert. In meinem Freundeskreis habe ich ein paar verbeamtete behinderte Leute, die z.B. in den Beinen relativ schwer spastisch gelähmt oder stark schwerhörig sind. Die Berufe sind Finanzbeamter, Standesbeamter und Sonderschullehrer.

Sogar ich mit meinem seltenen Syndrom (nicht fortschreitend) und knapp 100 Grad habe Chancen auf eine Verbeamtung. Ich war erst neulich bei einer Amtsärztin, die mich von klein auf kennt, weil ich mich für einen Ausbildungsplatz bewerben möchte. Von ihrer Seite aus würde ich grünes Licht bekommen. Ein Amtsarzt, der mich nicht kennt, wäre möglicherweise zu einem vernichtenden Urteil gekommen.
Ob ich wirklich verbeamtet werde, wird aber erst nach Ende der Ausbildung von höheren Behörden endgültig entschieden. Meine nichtbehinderte, sehr vitale Freundin wurde nach Abschluss ihrer Ausbildung trotz ihrer Note von 1,9 auch nicht verbeamtet, drum mache ich mir jetzt keinen Kopf um meine Verbeamtung.

Ich habe gesagt, dass ich die (gut sichtbare) Skoliose seit Jahren habe, sie sich in den ganzen Jahren nicht verändet hat und dass ich Krankengymnastik mache. Ich habe auch gesagt, dass die gesundheitlichen Probleme, die ich sonst noch habe, nicht fortschreitend sind (zumindest im Moment ;D). Ich habe betont, dass ich keine Beschwerden habe, denn die, die ich habe, sind geringfügig und gut unter Kontrolle zu halten.
Das Recht nehme ich mir, es gibt schließlich viele gesunde Menschen, die ihre Zipperleins haben. Die Ausbildung, die ich anstrebe, ist körperlich auch nicht anstrengend (dafür allerdings psychisch). Ich betreibe keinen Raubbau mit meinem Körper, ich rauche nicht, ich trinke nicht, ich fahre vorsichtig Auto und bin somit nicht gefährdeter als andere, krank zu werden, und damit basta! Man muss den Amtsarzt nur davon überzeugen, dass die körperliche Belastbarkeit ausreicht.

Die Skoliose würde ich, wenn du gefragt wirst, als "leichte, nicht fortschreitende Skoliose" bezeichnen. Die Gradzahl würde ich nur nennen, wenn du gefragt wirst. Ich habe meine Gradzahl nicht genannt und wurde auch nicht danach gefragt.

Dalia

Verfasst: Do, 07.04.2005 - 10:36
von Katrin*
Hallo Jessi *wink*!
;D


Also, eine nette Dame, die gleichzeitig mit uns in Bad Salzungen war, war auch Lehrerin und ist vor ein paar Jahren pensioniert worden. Sie meinte, bei ihr musste nur bestätigt werden, dass die Skoliose, wenn man regelmäßig Kra.gymnastik macht, nicht schlechter wird, und sie auch keine Schmerzen deshalb hat. Das hätte gereicht. Aber das ist ja auch schon länger her.
ich mach mir deshalb weniger Gedanken, weil Lehrer ja wahrscheinlich eh bald nicht mehr verbeamtet werden. Trotzdem regt mich das alles auf, weil mein Amtsarzt echt sch.... war:-(

Verfasst: Fr, 08.04.2005 - 13:52
von Dalia
Nun bekam ich eine Kopie meines Gesundheitszeugnisses. Meine Skoliose wird nicht erwähnt, lediglich andere (statische, völlig schmerzfreie) Behinderungen werden erwähnt, und zwar in der Form, dass sie kein Hindernis für die angestrebte Tätigkeit darstellen. Im Befund war außerdem zu lesen:

"Im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes ist eine Verbeamtung auf Lebenszeit möglich." :)

Natürlich, das letzte Wort ist noch nicht gesprochen und ich muss die Ausbildung erst mal begonnen und durchgezogen haben. Trotzdem freue ich mich sehr und vielleicht ermutigt das einige von euch auch.

Verfasst: Fr, 08.04.2005 - 14:41
von Lynn
Hallo Dalia! Erst einmal herzlichen Glückwunsch!!!! :flower:
Ich hätte da noch eine Frage: warum hattest du eine amtsärztliche Untersuchung, BEVOR deine Ausbildung begonnen hat. War das Pflicht oder hast du das zur eigenen Versicherung extra beantragt? Ich studiere auf's höhere Lehramt und bin also an der Uni. Bisher fand ich es immer doof, dass ich fünf Jahre da hock und büffel, um dann vielleicht zu erfahren, dass ich nicht verbeamtet werde. Das wäre natürlich der Horror. Bei mir kommt auch noch etwas mehr dazu als nur die Skoliose, die selbst nicht sehr stark ist. Ich wüsste eigentlich auch lieber VORHER, ob sich die Mühe überhaupt lohnt. Kann ich auch vorher einen Amtsarzt konsultieren? Oder weckt das nur sein Misstrauen?
Liebes Grüßle.

Verfasst: Fr, 08.04.2005 - 15:00
von Dalia
Hallo Ulaschatz,

keine Panik, es war bei mir vorgeschrieben, vorher zum Amtsarzt zu gehen. Ich habe das dafür erforderliche Studium bereits beendet. Ich bekam Anmeldeunterlagen, die ich ausfüllen musste, und da stand drin, dass ich ein aktuelles Gesundheitszeugnis beilegen muss.

Ich würde nicht "vorsorglich" zum Amtsarzt gehen, sondern nur auf Anforderung. Sonst geht es dir so, wie es einer Bekannten meiner Freundin erging: Sie fragte "vorsorglich" bei der Behörde nach, ob sie verbeamtet werden kann, wenn sie doch die Behinderung XY hätte. Dadurch weckte sie "schlafende Hunde" und bekam dann eine Bescheinigung, dass sie nicht verbeamtet werden kann. Dabei war ihre Behinderung wirklich nicht gravierend und auch nicht fortschreitend. Sie übt ihren Beruf dennoch aus, kann aber nicht verbeamtet werden (doch ich denke, dass sie versucht, das anzufechten, weil andere Leute mit schwereren Behinderungen im selben Beruf verbeamtet wurden).

Ich finde es nur wichtig, dass man sich fit genug fühlt und plausibel erklären kann, dass man die angestrebte Tätigkeit dauerhaft ausüben kann (zumindest die nächsten zehn Jahre...). So ein Schwerbehindertenausweis lässt sich auch missbrauchen und davon halte ich nichts.

Ich hatte vor 1,5 Jahren Rückenbeschwerden, habe sie aber mit Schroth recht gut in den Griff bekommen (nur lange Märsche sind nicht drin). Und nun strebe ich eine Korsettversorgung zwecks Prävention an (aber das habe ich der Amtsärztin nicht gesagt, weil ich das Korsett nur nachts tragen möchte).

Ich an deiner Stelle würde ein Jahr lang versuchen, die Beschwerden, die du hast, in den Griff zu bekommen, in der Zeit kannst du dich auch informieren, inwieweit körperliche Belastung für deinen Traumberuf notwendig ist, indem du Leute fragst, die das von dir angestrebte Lehramt ausüben. Und vielleicht lässt sich dein Studium notfalls auch anderweitig verwerten. Dann kannst du immer noch entscheiden, ob du weiterstudierst oder nicht.

Außerdem werden so viele selbst kerngesunde Leute nicht verbeamtet und als Angestellte lässt es sich auch gut arbeiten.

Dalia

P.S.: PN für dich!

Verfasst: Sa, 09.04.2005 - 11:07
von wetterhexe105
Habe es auch "geschafft", bin auf Lebenszeit verbeamtet worden..*uff

Wichtig ist es, trotz allem, beim Amtsarzt keine falschen Angaben zu machen, die Skoliose und die Probleme mit ihr nicht zu beschönigen. Denn wenn das herauskommt, ist es eine "arglistige Täuschung" und die Verbeamtung damit unwirksam.

Ich mußte bei meiner Einstellung in den Vorbeitungsdienst(1996) ein amtsärztliches Attest vorlegen, daß meine Tauglichkeit bescheinigt. Dafür habe ich der Amtsärztin gleich einen Befundbericht meines Orthopäden unter die Nase gehalten, worin stand, daß eine Tätigkeit "abwechselnd stehend-gehend-sitzend" aus ärztlicher Sicht ideal wäre und der von mir angestrebte Beruf daher wünschenswert. Da die allermeisten Amtsärzte keine Orthopäden sind und sich mit Skoliosen selten auskennen, dürfte es niemals schaden, denen gleich einen günstigen Befund vorzulegen (meine war geradezu dankbar!)

Die nächste echte Hürde war dann die Verbeamtung auf Lebenszeit (mit 27 ja frühestens möglich). Ich habe ein Jahr darauf gewartet, daß ich nochmal zum Amtsarzt geladen werde, mir schon das allerschlimmste ausgemalt..wie ich es dem glaubhaft mache, daß ich körperlich bis zur Pensionierung durchhalte (denn darum geht es: der Staat ist pleite und kann es sich nicht leisten, Dauer-Kranke oder Arbeitsunfähige "durchzuschleppen")..aber nichts passierte!
Ich bekam einfach so meine Urkunde.

Ich denke, wenn man im Vorbereitungsdinst nicht zu oft krank ist (oder sonstwie lange Fehlzeiten hat-auch durch dauernde Kuren!!), fällt das den Personalleuten gar nicht auf, daß man eine echt behandlungsbedürftige Krankheit hat. Denn in die Krankenakten haben sie KEINEN Einblick. Deshalb steht ja auf einer Krankmeldung auch keine Diagnose, weil die das nicht wissen dürfen.

Mit der hier in einem Beitrag schon erwähnten Behinderung sieht es so aus wie überall: nur Schwerbehinderte (also mind 50%) werden bevorzugt eingestellt..alle anderen, und dazu zählen ja die nicht-operierten Skoliosen meistens, haben keinen Vorteil vom Behinderten-Recht.

Aber gerade unter den Lehrern ist es auch nicht verkehrt, als Angestellter zu arbeiten, denn nach 10Jahren im öffentlichen Dienst ist man auch so gut wie unkündbar, hat also eine ähnliche Sicherheit wie ein Beamter.

VG
von der "sicheren" Seite ;-)
Katja

Verbeamtung

Verfasst: Sa, 09.04.2005 - 19:23
von cetefil
Also mit der Verbeamtung sieht es so aus: Ist man schwerbehindert, wird man auch bei eingeschränkter gesundheitlicher Eignung verbeamtet. Hat man keine anerkannte Schwerbehinderung muß der Amtsazt eine Prognose erstellen, aus der hervorgeht, dass keine gesundheitlichen Schwierigkeiten zu erwarten kann. Und die Gutachten der Amtsärte werden immer regider. Deshalb ist es als Lehramtsstudent mit Skoliose ratsam zu versuchen den Schwerbehindertenstatus zu bekommen. Auf dem freien Arbeitsmarkt sollte man da vorsichtiger dran gehen,