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Nachfolgeantrag wg. Schwerbehinderung bei Skoliose?
Verfasst: Mi, 24.12.2008 - 02:34
von Lena52
Ich habe bereits eine Schwerbehinderung von 50%. Nun wurde eine gesicherte Skoliose bei mir festgestellt, die - wie bei vielen von hier - auch bereits im Kindesalter entstanden ist.
Kann ich da nun einen Nachfolgeantrag stellen?
Wie geht das ?
Wer weiß darüber mehr?
Danke

Verfasst: Mi, 24.12.2008 - 14:45
von Tomma
Wie stark ist deine Skoliose in Cobb? Welche Einschränkungen, Probleme hast du durch die Skoliose? Gehbehinderung,...? All das ist relevant für die Festlegung des GdB (Grad der Behinderung).
Da du bereits einen GdB von 50 hast, wird sich deine Skoliose sehr wahrscheinlich nicht "erhöhend" auf den GdB auswirken. Die Festlegung des GdB erfolgt immer auf Grundlage der schwersten Behinderung und es werden
nicht die unterschiedlichen Behinderungen addiert.
Hier findest du eine kleine GdB-Tabelle für Skoliose:
viewtopic.php?t=12293.
Natürlich kannst du deine Skoliose "nachmelden". Meines Erachtens macht das aber nur Sinn, wenn sich deine Skoliose mindestens 50° nach Cobb beträgt. Darunter würde ich mir an deiner Stelle den Papier- und Nervenkrieg mit dem Versorgungsamt ersparen.
Danke lieber Thoma
Verfasst: Do, 25.12.2008 - 20:06
von Lena52
Danke lieber Thoma! Das waren wirklich hilfreiche Tipps von Dir. Alles andere wird nun der Dr. Hoffman in Leonberg am 08. Januar untersuchen und dann werde ich wohl auch genauere Ergebnisse haben. Die gesicherte Skoliose hatte ein Orthopäde hier in Buxtehude festgestellt. Ich erhielt leider nur ein Schmerzmittel von ihm und das war's dann auch schon. Ich habe diese Verkrümmung schon seit meiner Kindheit und das habe ich hier auch schon alles hineingeschrieben. Leider finde ich meine Artikel nicht wieder und darüber bin ich nun doch ein wenig traurig, da ich mir wirklich sehr viel Mühe damit gegeben hatte.
Bin ja auch noch relativ neu hier und habe überwiegend viel gelesen und mich dann selber direkt unter den jeweiligen Artikeln eingebracht. Muß wohl noch ein wenig üben.
Verfasst: Di, 13.01.2009 - 19:47
von Lena52
Hallo Thomas,
nun weiß ich es genau, da ich zwischenzeitlich bei Dr. Hoffmann in Leonberg war.
Es wurde eine schmerzhafte Kyphose mit 67 Grad festgestellt.
Ich habe bereits eine Schwerbehinderung mit 50%.
Die nun festgestellte 67%-zentige und schmerzhafte Kyphose wäre neu und würde ich gerne als Folgeantrag zur Schwerbehinderung stellen.
Mein behandelnder Hausarzt sieht das alles total anders und meinte gestern zu mir, daß Rückenprobleme generell als Zivilisationskrankheit anzusehen wären. Er hat sich überhaupt nicht weiter damit befassen wollen.
Problematik ist aber, daß das Versorgungsamt auch seine Stellungnahme einholen wird und natürlich auch die Stellungnahme von Herrn Dr. Hoffmann in Leonberg mit der entsprechenden Befundung.
Was sagst Du dazu? Soll ich oder soll ich keinen Nachfolgeantrag stellen?
Ich bin wegen der Meinung meines Hausarztes, der meine Rückenprobleme überhaupt nicht weiter ernst nehmen möchte, nun wirklich sehr verunsichert.
Habe deswegen auch einen neuen Artikel mit dem Thema
"Mein Hausarzt nimmt mich nicht ernst" hier eingestellt und den Fall genauso beschrieben und leider noch keine Antwort darauf erhalten.
Vielleicht fällt Dir/Euch etwas dazu ein?
Es würde mir sehr helfen, da ich momentan überhaupt nicht mehr weiß, was ich machen soll.