Hallo ihr Lieben,
ich habe vor einiger Zeit einen Reha-Aufenthalt bei meiner Rentenversicherung beantragt und ihn auch bewilligt bekommen. Allerdings wusste ich nicht, dass die mir da gleich eine Klinik zuweisen und Dr. Hoffmann hat es wohl auch nicht hingeschrieben. Nun haben sie mir den Aufenthalt naemlich leider bei einer voellig unbekannten Klinik bewilligt und ich wollte auf jeden Fall entweder nach Bad Sobernheim oder nach Bad Salzungen. Was kann ich denn num machen? Muss ich Einspruch einlegen? Wie lange gilt denn diese Bewilligung?
Danke und Gruesse,
A1
Rehaaufenthalt
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Lady S
- Profi

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- Registriert: Mo, 10.06.2002 - 00:00
- Geschlecht: weiblich
- Diagnose: idiopathische Adoleszenzskoliose
2013: lumbal 64°, thorakal 56°, inzwischen vermutlich deutlich mehr. - Therapie: Seit 2003 Schroth-KG, 3 Rehas in Bad Salzungen.
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Hallo A1,
das war bei mir bei der ersten Reha genauso.
Du musst auf jeden Fall Widerspruch einlegen (schriftlich, formlos. Formulierungshilfen siehe viewtopic.php?t=6606)
Ausserdem Dr. Hoffmann informieren (Fax) und nach weiterem Vorgehen fragen; er wird evtl. ein Attest dorthin schicken.
Bis wann der Widerspruch erfolgen muss, müsste eigentlich in dem BEscheid drin stehen. Mach es aber am besten schnell, bevor die ganzen Unterlagen an die "falsche" Klinik geschickt werden und dan alles wieder zurück muss.
Grüsse, Lady S
das war bei mir bei der ersten Reha genauso.
Du musst auf jeden Fall Widerspruch einlegen (schriftlich, formlos. Formulierungshilfen siehe viewtopic.php?t=6606)
Ausserdem Dr. Hoffmann informieren (Fax) und nach weiterem Vorgehen fragen; er wird evtl. ein Attest dorthin schicken.
Bis wann der Widerspruch erfolgen muss, müsste eigentlich in dem BEscheid drin stehen. Mach es aber am besten schnell, bevor die ganzen Unterlagen an die "falsche" Klinik geschickt werden und dan alles wieder zurück muss.
Grüsse, Lady S
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Hallo A1,
anrufen bei der Rentenversicherung ist vermutlich zwecklos.
Du musst die aus juristischer Sicht richtigen Schritte einleiten, d.h. Du musst schriftlich und fristgerecht gegen den Bescheid Widerspruch einlegen!
Und Fax an Dr. Hoffmann mit der Info, dass Dir eine andere Klinik zugewiesen wurde und Frage nach dem weiteren Vorgehen.
Grüsse, Lady S
anrufen bei der Rentenversicherung ist vermutlich zwecklos.
Du musst die aus juristischer Sicht richtigen Schritte einleiten, d.h. Du musst schriftlich und fristgerecht gegen den Bescheid Widerspruch einlegen!
Und Fax an Dr. Hoffmann mit der Info, dass Dir eine andere Klinik zugewiesen wurde und Frage nach dem weiteren Vorgehen.
Grüsse, Lady S
