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Grundsicherung wegen Skoliose?

Verfasst: Di, 18.03.2008 - 17:57
von Gast12
Hallo,


bei mir wurde Skoliose, Plattfüsse und Beckenschiefstand diagnostiziert.
Ich wurde deswegen auch beim Bund als nicht wehrdienstfähig eingestuft und wurde mit T5 ausgemustert.


Meine Frage: Bin ich aufgrund dieser Beschwerden überhaupt erwerbsfähig?

Erfüllen meine Beschwerden überhaupt die Voraussetzungen für die Grundsicherung?


Danke!

Verfasst: Mi, 19.03.2008 - 09:39
von Klaus
bei mir wurde Skoliose, Plattfüsse und Beckenschiefstand diagnostiziert
Die Skoliose muss mit den entsprechenden Winkeln genauer beschrieben werden.
Meine Frage: Bin ich aufgrund dieser Beschwerden überhaupt erwerbsfähig?
Meine Frage: bist Du nicht in der Lage zu arbeiten?

Gruss
Klaus

Verfasst: Mi, 19.03.2008 - 21:27
von bluecat
Hallo,

in die Grundsicherung fällt man grds. wenn man seinen Lebensunterhalt nicht mehr selbst durch Einkommen oder Vermögen decken kann (HartzIV).
Sollte man voll erwerbsunfähig sein, sprich nicht in der Lage sein mind. 3 Stunden/ Woche arbeiten zu können, dann gilt man als erwerbsunfähig und dann bekommt man Geld vom Sozialamt (wenn man auch hier nicht genügend Einkommen hat). Das muß aber von einem Amtsarzt
festgestellt werden.
Bis Menschen für Erwerbsunfähig befunden werden, haben sie meistens schon einen langen Leidensweg hinter sich.

Gruß
Bluecat