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Antrag auf Schwerbehinderung sinnvoll???

Verfasst: Mo, 25.02.2008 - 17:22
von maz3
Hallo zusammen,
erstmal etwas zu meiner person.
Ich habe eine angeborene Skoliose (Halbwirbel) L2/L3. 1998 war ich zur OP in Bad Wildungen, wo die beiden Wirbel versteift
wurden. Soweit ist die Behandlung gut verlaufen (laut Meinung der Ärzte)
Vor 2 Jahren hatte ich meinen ersten leichten Bandscheibenvorfall, in diesem Jahr folgte ein weiterer schwerer Bandscheibenvorfall
zwischen L4/L5 mit Lähmungserscheinungen im linken Bein. Diesen Bandscheibenvorfall habe ich vor 3 Wochen operieren lassen müssen in Duisburg-Fahrn.
Mittlerweile bin ich 24.

Ist es sinnvoll für diese Beiden Fälle beim versorgungsamt einen Antrag auf (Schwer-)Behinderung zu stellen.
Auf was für einen Grad der Behinderung kann ich hoffen? Hat da jemand Erfahrungen mit?

Gruß,
Maze

Behindertenausweis

Verfasst: Mo, 25.02.2008 - 17:32
von peter 1
Hallo Maze,
ja, ein Antrag ist wohl sinnvoll! Mehr dazu etwas später.
Gruß, Peter.

Verfasst: Mo, 25.02.2008 - 19:26
von Dr. Steffan
Grundsätzlich würde ich mir die Antragstellung gründlich überlegen. Wenn sie eine Festanstellung haben und in nächster Zeit ihre Arbeitsstelle nicht wechseln wollen macht es Sinn den Antrag zu stellen. Wenn sie keine Anstellung haben oder aber etwas Neues suchen würde ich erst einmal abwarten. Die Arbeitgeber tendieren eher dazu einen Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung nicht einzustellen. Auch Berufsunfähigkeitsversicherungen Zusatzkrankenversicherungen, etc. sollten vor Antragstellung abgeschlossen sein. Die Versicherer erhöhen sonst die Beitragszahlungen deutlich oder schließen Krankheitsbilder vollständig aus der Versicherung aus.

Verfasst: Mo, 25.02.2008 - 20:45
von maz3
DrSteffan hat geschrieben:Wenn sie eine Festanstellung haben und in nächster Zeit ihre Arbeitsstelle nicht wechseln wollen macht es Sinn den Antrag zu stellen. Wenn sie keine Anstellung haben oder aber etwas Neues suchen würde ich erst einmal abwarten. Die Arbeitgeber tendieren eher dazu einen Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung nicht einzustellen.
Ich habe mir da auch schon Gedanken darüber gemacht. Gerade deswegen weil ich momentan Arbeitssuchend bin. Mein Arbeitsvermittler hat mir den Tipp gegeben, mich bei größeren Unternehmen mit der Behinderung vorzustellen und bei kleineren Unternehmen ohne, damit würde ich aber auch quasi auf die Vorteile besserer kündigungsschutz und mehr Urlaub verzichten. Aber das ganze muss man ja aber auch erst bei 50% GdB angeben. Ich wüsste einfach gerne mit was für einem Grad der Behinderung ich rechnen kann?!

DrSteffan hat geschrieben:Auch Berufsunfähigkeitsversicherungen Zusatzkrankenversicherungen, etc. sollten vor Antragstellung abgeschlossen sein. Die Versicherer erhöhen sonst die Beitragszahlungen deutlich oder schließen Krankheitsbilder vollständig aus der Versicherung aus.
Die Versicherungen wollte ich auch voher abhschließen, bzw. bin gerade dabei. Habe aber hier im Forum auch schon gelesen, dass man mit einer Skoliose als Krankheitsvorgeschichte so gut wie keine Chancen hat bei den versicherern. Man kommt dann in diese "Wagnis-Datei" oder so ähnlich.

Verfasst: Mo, 25.02.2008 - 22:02
von Ramses
Hallo Maz,

als schwerbehindert gilt man erst ab einem GdB von 50.

Ab einem GdB von 30 bis 50 kann man beim Arbeitsamt eine Gleichstellung beantragen. Damit hat man den gleichen Kündigungsschutz wie wenn man schwerbehindert wäre, aber den Sonderurlaub bekommt man erst ab einem GdB von 50.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe ist es die Behinderung mit der Gleichstellung was Du willst. Dies kannst Du aber nicht beeinflussen, weil das Versorgungsamt die Einstufung nach Aktenlage das heisst nach den Arztberichten vornimmt. Das heisst Du müsstest genau die Lücke zwischen GdB 30 und 50 treffen um die Gleichstellung beantragen zu können.

Gruß

Ramses

Verfasst: Mo, 25.02.2008 - 22:20
von Lady S
Hallo zusammen,
die Gleichstellung kann man aber nur dann beantragen, wenn man nachweislich WEGEN der Behinderung den Arbeitsplatz zu verlieren droht oder keinen finden kann.
Grüsse, Lady S

Verfasst: Mo, 25.02.2008 - 22:33
von maz3
mit was für einen grad der behinderung kann ich denn rechnen wenn ich den antrag stellen würde. Ich weis ja nicht wie das prozentual gewichtet wird.
hat da jemand erfahrungswerte???

Verfasst: Mo, 25.02.2008 - 22:39
von chilli-pepper
Hallo ,

die meisten, die ich kenne haben erstmal 30% GdB bekommen, ich auch mit BWS 55° und LWS 47°.
Schau mal hier nach:

http://www.uni-duesseldorf.de/awmf/ll/033-045.htm

LG chilli-pepper

Verfasst: Mo, 25.02.2008 - 22:43
von Ramses
Hallo Maz,

welchen GdB das geben wird kann Dir hier niemand sagen. Das hängt von Deiner tatsächlichen Behinderung ab, davon wie Dein Arzt den Brief formuliert und schliesslich wie der Gutachter urteilt. Da können bei gleicher Behinderung durchaus Schwankungen von 10 % und mehr drin sein.

Gruß

Ramses

Schwerbehindertenausweis

Verfasst: Mo, 25.02.2008 - 23:29
von peter 1
Hallo Maze,
damit Du Dir eine ungefähre Vorstellung von der Einstufung Deiner Skoliose machen kannst, empfehle ich Dir folgende Information:

"Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz"

Zusätzlich zu allgemeinen Grundlagen der Begutachtung findet man dort eine Kriterientabelle zur Ermittlung des Grades der Behinderung bzw. der Erwerbsfähigkeitsminderung. In der Tabelle findet man einen Abschnitt über Haltungs- und Bewegungsorgane und darin wiederum den Abschnitt Wirbelsäulenschäden mit den ungefähren Prozentangaben für die einzelnen Schädigungen.

Diese Information steht in allen Ratgebern für behinderte und chronisch kranke Menschen. Die bekommst Du bei allen Behindertenverbänden, bei allen Sozialverbänden wie VdK, SoVD, Gesundheitsämtern und beim Bundesgesundheits-ministerium, sowie beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Irgendeine dieser Stellen gibt es auch in Deiner Nähe.
Gruß, Peter.

Re: Schwerbehindertenausweis

Verfasst: Di, 26.02.2008 - 08:03
von Thomas
peter 1 hat geschrieben:Hallo Maze,
damit Du Dir eine ungefähre Vorstellung von der Einstufung Deiner Skoliose machen kannst, empfehle ich Dir folgende Information:

"Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz"
Hallo Matze,

der Tip von Peter mit der oben aufgeführten Schrift ist sicher nicht schlecht, aber damit Du deswegen nicht so weit herumlaufen musst kannst Du sie Dir auch einfach hier im Web nachlesen:

http://www.bmas.de/coremedia/generator/ ... chter.pdf/

Gruß Thomas

Verfasst: Di, 26.02.2008 - 10:28
von maz3
vielen Dank schonmal für die vielen Informationen.
Ich ahbe mir gerade den Link von Thomas angeschaut und bin auf diesen abschnitt gestoßen

mit besonders schweren Auswirkungen (z. B. Versteifung
großer Teile der Wirbelsäule; anhaltende Ruhigstellung durch
Rumpforthese, die drei Wirbelsäulenabschnitte umfaßt
[z. B. Milwaukee-Korsett];
schwere Skoliose [ab ca. 70° nach Cobb]) . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 – 70


da meine Wirbelsäulenkrümmung nach der OP so gut wie behoben worden ist könnte ich (so denke ich jedenfalls) so die Versteifung meiner 2 Wirbel anerkannt bekommen.
Aber von einer "Versteifung großer Teile der Wirnelsäule" kann man bei 2 Wirbeln nicht sprechen, oder??
Obwohl gerade durch die versteifung in der LWS meine Bewegung eingeschränkt ist?!

Verfasst: Di, 26.02.2008 - 17:29
von Ramses
Hallo Maz,

2 versteifte Wirbelkörper sind sicher kein großer Teil der Wirbelsäule wenn man bedenkt dass die Wirbelsäule aus 30 Wirbelkörpern besteht.

Aber für den GdB ist nicht alleine entscheidend wieviele Wirbel versteift wurden, sondern auch welche Funktionseinschränkungen bestehen.

Hast Du immer oder häufig Schmerzen, schränken Dich diese in der Gestaltung des Alltages ein?

Bestehen Lähmungserscheinungen?

Wie stark schränkt Dich die Versteifung im Alltag ein?

usw.

Die Summe all diser Dinge ergibt den GdB.

Gruß

Ramses

Lieber warten

Verfasst: Di, 26.02.2008 - 19:20
von SchwarzeSchnecke
Hallo,
maz3 hat geschrieben:
DrSteffan hat geschrieben:Wenn sie eine Festanstellung haben und in nächster Zeit ihre Arbeitsstelle nicht wechseln wollen macht es Sinn den Antrag zu stellen. Wenn sie keine Anstellung haben oder aber etwas Neues suchen würde ich erst einmal abwarten. Die Arbeitgeber tendieren eher dazu einen Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung nicht einzustellen.
Ich habe mir da auch schon Gedanken darüber gemacht. Gerade deswegen weil ich momentan Arbeitssuchend bin. Mein Arbeitsvermittler hat mir den Tipp gegeben, mich bei größeren Unternehmen mit der Behinderung vorzustellen und bei kleineren Unternehmen ohne,
Dann ist Dein Arbeitsvermittler leider etwas naiv!
Größere Unternehmen schreiben zwar häufiger als kleine in ihre Stellenanzeigen, Menschen mit einer Schwerbehinderung würden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. So heißt es auf dem Papier. Mit der Wirklichkeit hat das in vielen Fällen nichts zu tun. Unternehmen werden zwar vom Staat in einer gewissen Weise für das Einstellen von Schwerbehinderten subventioniert bzw. müssen eine Abgabe zahlen, wenn sie keine einstellen – dennoch werden Schwerbehinderte zumeist als Risiko betrachtet. Gerade bei einer Neueinstellung wird man dann gerne abgelehnt – allerdings offiziell nicht wegen der Krankheit, sondern mit der Begründung, ein anderer Bewerber habe eine höhere Qualifikation.
Ich mußte das leider zweimal am eigenen Leib erleben. (Ich habe wegen meines Z. n. M. Scheuermann 50%.) :|
damit würde ich aber auch quasi auf die Vorteile besserer kündigungsschutz und mehr Urlaub verzichten. Aber das ganze muss man ja aber auch erst bei 50% GdB angeben. Ich wüsste einfach gerne mit was für einem Grad der Behinderung ich rechnen kann?!
Je nach Wortlaut des Befunds/ der Befunde und je nach Gutachter kann das Ergebnis sehr unterschiedlich ausfallen. Vorhersagen ist also nicht möglich.
Wie hier schon geschrieben wurde, bekommt man den Ausweis und die besonderen Vorteile erst ab 50%, und ab 50% darf man die Schwerbehinderung nicht mehr verschweigen. Unter 50% kann man zwar eine Gleichstellung beantragen, aber das betrifft dann meines Wissens nur den Kündigungsschutz.

Ich würde an Deiner Stelle erst warten, bis ich eine Arbeit bzw. die Probezeit überstanden hätte.

VG, Anne

Verfasst: Di, 26.02.2008 - 20:47
von peter 1
Hallo zusammen,
ich will dem Thema einen ganz grundlegenden Gedanken hinzufügen:

Bei einer Bewerbung um einen Arbeitsplatz ist das persönliche Auftreten beim Bewerbungsgespräch das alles entscheidende Element! -

Ich war in einem mittelständischen Betrieb und in mehreren Großbetrieben und beim Staat beschäftigt. Bei allen Bewerbungen war die eigene offene Ansprache meiner Behinderung (Skoliose) positiv aufgenommen worden. Wichtig war den Personal-chefs, wie meine Arbeitsfähigkeit einschätzbar war. Da ich diese als zuverlässig glaubhaft darstellen konnte, hat man mich mit den Sonderrechten als Schwerbehinderten akzeptiert. Überwogen hat bei allen meinen Arbeitsverhältnissen meine Arbeitseinstellung, mich für die gestellten Aufgaben gern zu engagieren. Vor allem deswegen bin ich niemals gekündigt worden. Die Firmen gewechselt habe ich aus eigenem Entschluss.

Ich mache heute ehrenamtlich Bewerbungstraining mit arbeitslosen Jugendlichen. Der Erfolg einer Bewerbung hängt auch bei denen vor allem vom persönlichen Auftreten ab, auch bezüglich der Schwächen, die ihr sozialer Werdegang bis dato hatte. Wenn man sich dazu bekennt und vernünftig erklärt, wie man damit umgeht, hat man mehr Chancen, akzeptiert zu werden, als wenn man unglaubwürdig taktiert.

Mit solidarischen Grüßen Peter.

Verfasst: Di, 26.02.2008 - 21:19
von Dr. Steffan
Das kommt ganz auf den Beruf und die Ausbildung an. Wenn der Markt viele Bewerber hergibt wird sich der Personalchef immer für den "angeblich" Gesunden entscheiden. Die Gefahr jemanden einzustellen der eventuell häufiger krank ist wird nicht eingegangen. Natürlich ist es auch wichtig wie gut informiert ein Personalchef ist, hat er keine Ahnung von Schwerbehinderung wird er lieber Absagen als Zusagen. Da man das aber vorher nicht weiß würde ich das Risiko nicht eingehen. Anders sieht es aus wenn man eine feste Stelle hat und sich bei einer anderen Firma bewirbt. Da hat man kein Problem die Fakten auf den Tisch zu legen. Wenn die neue Firma absagt hat man ja noch den alten Job, außer man ist so deppert vorher zu kündigen :)