Kann mir jemand beim Befundlesen helfen?

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rückenlos
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Kann mir jemand beim Befundlesen helfen?

Beitrag von rückenlos »

Hallo zusammen,
ich bin neu hier und begeistert, welches Wissen hier zur Verfügung steht. Da ich seit Jahren Rückenprobleme habe und es zunehmend schlimmer wird, möchte ich jetzt endlich dagegen vorgehen. War erst mal Röntgen und habe folgenden Befund, den ich nicht ganz verstehe:

Klinische Angabe: Chronisches Wirbelsäulensyndrom

HWS: Mittelständiger Dens. Steilstellung der oberen und mittleren HWS. Regelrechte Wirbelkörper und Zwischenwirbelräume. Sklerose der Facettengelenke der mittleren und unteren HWS beidseits.

BWS: Streckfehlhaltung der LWS ohne wesentliche degenerative oder entzündliche Veränderungen. Keine Spondylolisthesis, keine Spondylolyse. Regelrechte Iliosakralfugen.

Besonders wichtig wäre mir in dem Zusammenhang die Bedeutung des Wortes "Regelrechte" zu erfahren. Weiß jemand, ob der Befund einen Antrag für eine Reha-Maßnahme rechtfertigen kann?

Ich bin für jeden Hinweis sehr dankbar,
viele Grüße
Vienna
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Beitrag von Vienna »

a) "Wirbelsäulensyndrom" - das ist letztlich der Anamnese entnommen, wird wahrscheinlich auch als Grund für die Überweisung gestanden sein, und heisst, dass der Patient/ die Patientin Schmerzen im Bereich der WS hat (nicht mehr, nicht weniger)

b) "Streckfehlhaltung" - das ist ein allgemein gehaltener Begriff, der eine zu aufgerichtete WS bezeichnet, dafür kann z.B. auch eine muskuläre Verspannung verantwortlich sein, genau das gilt es mit Deinem Arzt/ Deiner Ärztin abzuklären. Da kann Dir hier niemand seriöse Ratschläge erteilen, wenn man weder Deinen Rücken noch das Bild gesehen hat. Machst Du schon eine Physiotherapie?

c) "regelrecht" heisst, dass es da jeweils keine Auffälligkeiten gibt.
Das ist eine gute Nachricht!
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Klaus
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Beitrag von Klaus »

rückenlos hat geschrieben:Besonders wichtig wäre mir in dem Zusammenhang die Bedeutung des Wortes "Regelrechte" zu erfahren. Weiß jemand, ob der Befund einen Antrag für eine Reha-Maßnahme rechtfertigen kann?
vienna hat geschrieben:c) "regelrecht" heisst, dass es da jeweils keine Auffälligkeiten gibt.
Das ist eine gute Nachricht!
Nein, das ist in diesem Zusammenhang mit REHA Maßnahme gar keine Nachricht :)
Die Steilstellung Deiner Wirbelsäule in mehreren Bereichen ist aber grundsätzlich eine Situation für eine REHA-Maßnahme, optimal nach Katharina Schroth.
"Wirbelsäulensyndrom" wird gern für alle Erkrankungen genommen und sagt konkret überhaupt nichts.

Gruss
Klaus
Vienna
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Beitrag von Vienna »

:juggle:

Es ist eine gute Nachricht in Bezug auf den Gesundheitszustand, und meine Antwort sollte auch signalisieren, dass dies einen weit höheren Stellenwert hat denn eine Brauchbarkeit eines Befundes für eine Einreichung.
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