kann ich fahrtkosten von der krankenkasse erstattet kriegen?

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nadine22
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kann ich fahrtkosten von der krankenkasse erstattet kriegen?

Beitrag von nadine22 »

wir fahren im januar das 2.mal nach stuttgart um mein neues korsett bei rahmouni abzuholen.kann man die fahrtkosten (pkw)erststtet bekommen?wir fahren etwa 1000 km.
mit dem schmerz hab ich das gelernt,was ich ohne den schmerz nie hätte lernen können....
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BZebra
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Beitrag von BZebra »

In der Regel nicht, weil du auch zu der nächstgelegenen Orthopädietechnik hättest gehen können. Es werden selbst die Fahrtkosten zu einer Operation nicht erstattet.

Fahrtkostenerstattung gibt es nur für Rehas.
Jan
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Beitrag von Jan »

Hallo,
die Fahrtkosten werden in folgenden Fällen erstattet:

1. Fahrten zur vor-und nachstationären Behandlung sowie zur teilstationären Behandlung

2.Fahrten zur ambulanten Operation im Krankenhaus oder beim niedergelassenen Vertragsarzt

3.Fahrten zur ambulanten Rehabilitation im Rahmen einer Serienbehandlung

4.sonstige Fahrten zur Behandlung bei Ärzten oder sonstigen Einrichtungen
beim vorliegen einer Grunderkrankung mit vorgegebenem Therapieschema, hoher Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum sowie "zu erwartender Schaden an Leib und Leben sofern kein Transport erfolgt"

Lass dir von Dr. Hoffmann ein Attest ausstellen wo drin steht, das du das Korsett von Rahmouni haben musst und das die Kontrollen in Stuttgart und Leonberg stattfinden müssen.
Vorher muss formlos bei der Krankenkasse ein Antrag auf Fahrtkostenerstattung gestellt werden.
Am besten legt man direkt eine Kopie der Befunde bei.

Dann kann man nur hoffen und ansonsten immer wieder Widerspruch einlegen.
Bei uns wurde jetzt abgelehnt, weil der beratende Arzt meint, das die Orthesenanpassung wohnortnah möglich ist.Widerspruch

Ich hoffe das es einigen Hilft. Lasst euch nicht unterkriegen.
Viele Grüße Jan
Maestro
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Beitrag von Maestro »

Ich denke es wird leider nicht gelingen das die Fahrkosten zu 100% erstaatet werden (glaub es wahr nur bis 10 Euro möglich was natürlich ein Witz ist über grössere Distanzen) aber ein Präzidenzfall der die Ausnahme bildet währe schön und wünschenswert.
Gesundheit ist letzendlich leider eine Wahre deren Qualität vom Budge bestimt wird was jemand "hat" oder halt nicht.
Tina5
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Detailregelungen?

Beitrag von Tina5 »

Hallo,

ich habe eben bei der Krankenkasse angerufen:
Jan hat geschrieben:Die Fahrtkosten werden in folgenden Fällen erstattet:
1. Fahrten zur vor-und nachstationären Behandlung sowie zur teilstationären Behandlung
Die KK wird mir hierzu die Regelungen im Detail zu schicken. Am Telefon sagten Sie mir, in einem § 115a wäre das alles geregelt. Danach gelten ambulante Krankenhausbesuche bis max. 5 Tage vor dem Klinikaufenthalt als "vorstationär". Nach der Entlassung dürfen maximal 14 Tage vergehen, um die Fahrkosten noch in Zusammenhang mit dem Klinikaufenthalt genehmigt zu bekommen. Fahrkosten im Zusammenhang mit stationären Behandlungen werden erstattet wenn die Klinik einer der nächsten beiden Behandlungsmöglichkeiten war oder der überweisende Arzt bei der Verordnung die Klinik gezielt verschrieben hat.

Grüße
Tina
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