mittelschwere Skoliose und Studiengebühren

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pupuce
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mittelschwere Skoliose und Studiengebühren

Beitrag von pupuce »

Hallo

Ich bin 25 Jahre und habe 42°/35° mit Syrinx und fraglichen minimlalen neurologischen Störungen.
Evtl.bin ich am Überlegen ob ich eine Korsetttherapie machen soll, dass Korsett ist schon genehmigt

Ich bin Physiotherapeutin und studiere im Moment Medizin und muss mich noch entscheiden, wie es beruflich bei mir weiter geht.

Bei den Krankenkassen bin ich als chronisch krank angesehen.
Durch Zufall bin ich darauf gestossen, dass chronisch kranke und behinderte Menschen von den Studiengebühren befreit werden können.

Die Uni Freiburg regelt das so:
Ab 50% ist man generell befreit
und alles was an Prozenten drunter liegt, braucht ein fachärtzliches Gutachten, dass die Erkrankung studienerschwerend ist.

Ich fühle mich nicht behindert
Wenn ich mich bewegen kann, Zeit zum Schwimmen, Tai Chi habe und regelmässig KG mache, geht es mir gut.

Beim Medizinstudium sind diese Voraussetzung mangels Zeit schon als studien erschwerend an zusehen ;)

Ich fühle mich nicht gut dabei und habe, dass Gefühl, dass ich etwas versuche in Anspruch zu nehmen, was mir nicht gehört
Wenn ich aber von den Studiengebühren befreit werden könnte, würde ich den Schritt machen.

Wer hat Erfahrung damit, was man dem Versorgungsamt abgeben angeben muss?
Würdet ihr das auch machen? Schreibt mal eure Meinung!
Meint ihr das macht Sinn?

Meine Arztbriefe sind fast 3-4 Jahre alt, kommen alle aus der Syrinx-entdeckungszeit, teilweise habe ich sogar 46° dann wieder 39°...(auf den gleichen Röbis und den gleichen Linien gemessen, mal ist sie thorakal li.konvex, dann wieder thorakal re.konvex ....Kompetenz pur in den Arztbriefen :)

Würdet ihr Herr Hoffman fragen für ein neuen Arzt-brief?
Auf was muss man achten im Arztbrief?

lieben Gruss pupuce
Gamma
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Beitrag von Gamma »

Hi pupuce,

bei vielen Skoli-Patienten kommt auch noch erhöhte Müdigkeit wegen geringerem Lungenvolumen als Einschränkung hinzu.

Habe ich recht verstanden, dass Du momentan keinen Behindertenausweis hast?

Überlege es Dir gut, ob sich ein Ausweis lohnt. Der Ausweis hat auch beruflich Konsequenzen. Z.B. hast Du bei einer Bewerbung bei kleinen und mittelständischen Unternehmen dann schlechtere Karten. Der Großteil der deutschen Wirtschaft besteht bekanntlich aus mittelständischen Unternehmen. Deshalb wird Berufsanfängern meist empfohlen erstmal ohne Behinderten-Ausweis anzufangen, um sich zu beweisen und dann - wenn man fester im Sattel ist - nach 2-3 Jahren einen Ausweis zu beantragen. Das bringt Dir jedoch während dem Studium nichts.

Da der Behinderteausweis an sich eben auch den genannten Nachteil mit sich bringt, sollte es deshalb auch möglich sein, ohne den Behindertenausweis eine Befreiung von den Gebühren zu bekommen. Es gab z.B. ein Gerichtsurteil, dass ein Nachweis über eine Behinderung zur Beantragung bestimmter Leistungen oder Sonderrechte für Behinderte auch ohne Behindertenausweis erbracht werden kann. Es sind dann fachärztl. Gutachten vorzulegen. Allerdings ist das rechtlich gesehen an der Uni noch Neuland.

Gutachten holst Du Dir am besten bei den Ärzten, bei denen Du bisher in Behandlung warst. Dr. Hoffmann hat den Ruf in Sachen Skoliose sehr kompetent zu sein und von Freiburg ist es auch nur ein Katzensprung.

Gruß,
Gamma
Zuletzt geändert von Gamma am Do, 01.03.2007 - 18:40, insgesamt 1-mal geändert.
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BZebra
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Re: mittelschwere Skoliose und Studiengebühren

Beitrag von BZebra »

pupuce hat geschrieben:Evtl.bin ich am Überlegen ob ich eine Korsetttherapie machen soll, dass Korsett ist schon genehmigt [...] Ab 50% ist man generell befreit
Als Korsett-Träger kann man temporär, für die Zeit in der man das Korsett trägt, meines Wissens nach einen Behindertenausweis mit 50% bekommen.

Wenn die ab 50% Behinderung dann tatsächlich nicht nachfragen, und du das ganze nicht groß an die Glocke hängst keine studiengebühren zu bezahlen... dann wird sich vielleicht niemand daran stören dass du das Korsett ja garnicht immer trägst.

So ganz koscher ist es natürlich nicht, aber eventuell praktikabel.
pupuce
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Beitrag von pupuce »

Hallo

ich war gestern beim Versorgungsamt und habe meine Arztbriefe abgegeben. Herr Hoffmann habe ich als Orthopäde angegeben und sein Brief an den MDK mit beigelegt

Ich habe unter meinen ehemaligen Arbeitskollegen auch Sozialarbeiter, die tagtäglich junge Patienten mit onkologischen Erkrankungen bzgl. dieses Thema beraten müssen.
Laut ihnen ist man:
Bis 50% ist man überhaupt kein Träger von einem Schwerstbehindertenausweis.
Zu dem kann auch jederzeit auf seine Rechte verzichten ohne grossen Papierkrieg und muss somit diese Tatsache erst gar nicht bei einem Bewerbungsgespräch angeben.
Ab 50% schaut es anders aus.
Wenn mann mehrere Behinderungen hat, kann man beantragen, dass eine Behinderung nicht berücksichtigt werden soll oder man braucht ein ärztliches Schreiben, dass man leichte Verbesserungen verspürt.
Das scheint aber mit Bürokratie verbunden zu sein und der Erfolg hängt damit aber auch vom Sacharbeiter/in ein bisschen ab.

Mal schauen was dabei herauskommt.
30% sind mir laut Internet "sicher" und ein Facharzt schreiben bekomme ich auch
Obwohl es aussieht, dass das legal ist , fühle ich mich schon als würde ich etwas in Anspruch nehmen was nicht mir ist....aber Studiengebühren sind so auch nicht fair...
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BZebra
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Beitrag von BZebra »

Was Gamma gemeint hat ist folgendes:

Wenn Du einen Behindertenausweis vor einer Einstellung hast, dann bleibt dir die Wahl ihn anzugeben oder nicht. Wenn du ihn nicht angibst, dann verfallen dir damit aber die Sonderrechte die dir dein Behindertenausweis bringen würde für diesen Anstellungsvertrag komplett. Deswegen ist es geschickter den Behindertenausweis erst zu beantragen, wenn man schon einen Job hat in dem man bleiben möchte.
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Beitrag von pupuce »

Hallo

also wenn man 50% hat und damit auch Besitzer eines Schwerstbehinderten-ausweis ist, muss man wenn man alles gesetzlich korrekt seien will, falls die Frage nach Behinderung kommt antworten. Diese wird bei festen Anstellungen insbesondere bei grossen Arbeitsgeber (die öfters aber auch dankbar für Behinderte sind) fast immer gestellt. So dann muss man wahrheitsgemäß antworten, muss/sollte man natürlich unter 50% auch...nun hier reicht ein angeblich schon fast ein Telefongespräch und man kann seinen Behindertenstatus wieder ablegen. Dementsprechend ist man halt auf rechtlich fast sicheren Seite

grüsse pupuce
Gamma
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Beitrag von Gamma »

Danke für Eure Informationen. Dass der GdB so viel ausmacht hätte ich nicht gedacht.
pupuce hat geschrieben: Obwohl es aussieht, dass das legal ist , fühle ich mich schon als würde ich etwas in Anspruch nehmen was nicht mir ist....aber Studiengebühren sind so auch nicht fair...
Ich denke nicht, dass Du ein schlechtes Gewissen zu haben brauchst. Wie Du schreibst, erfüllst Du die Bedingungen, die die Uni Freiburg zur Befreiung der Gebühren stellt. Ob Du Dich nun mit dem Wort "behindert" identifizieren kannst oder Dich so bezeichnest, ist irrelevant. Wichtig ist letztendlich nur, dass der Staat und seine Organe das anerkennen.

Isses schön in Freiburg und an der Uni?

Gruß,
Gamma
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