Hallo wunya und ihr anderen,
Auch wenn das Thema erledigt ist, eine kleine Ergänzung/ Tipp:
Als ich von zu Hause ausgezogen bin, habe ich bereits Hilfe gebraucht, damals zum größten Teil auf das Korsett bezogen. Zwar bin ich ohne Probleme eingestuft worden, hatte aber mächtig Angst, dass es vielleicht nicht so ausgeht. Erst hinterher habe ich erfahren, dass man zB das An- und Ausziehen des Korsetts auch der Behandlungspflege zuordnen kann, sodass dies durch einen Pflegedienst geschehen kann und von der KK übernommen wird. Wenn zB das An- und Ausziehen untrennbarer Bestandteil der Ausführung von Grundpflege ist, so kann der Patient entscheiden, ob er es zur Grundpflege zählen möchte oder ob er es als Behandlungspflege sehen möchte. (zB wenn man auf die Toilette muss).
...Nur falls jemand mal in so eine Situation gerät...
LG,
kessi
