Herausgabe von Röbi

Fragen und Antworten rund um das Thema Skoliose
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uhu
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Herausgabe von Röbi

Beitrag von uhu »

Ich lese hier überall, daß Ihr Eure Röbi bekommen habt, oder habe ich das nur lesen wollen? (Ich besitze nicht ein einziges ...)
Am Freitag nächster Woche habe ich einen Termin beim Radiologen (nicht wegen der Skoli-Sache, aber Ihr könnt trotzdem Daumen drücken :ja: ). Im Jahre 99 hatte ich mir eine Grippe aus England "mitgebracht", und weil mein Hausarzt seinen Übervorsichtigen hatte, hat er mich gleich zum Röntgen geschickt (wegen H2O in Lunge und so). Diese Bilder müßten ja eigentlich noch existieren. Ob den Dr. mal ansprechen soll? :/
Ich will mich ja auch nicht zum Klops machen, da frage ich lieber Euch mal.
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Emily
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Beitrag von Emily »

Der Arzt ist verpflichtet dazu Dir Deine Röbilder zu geben. Denn falls Du Dir eine 2. Meinung einholen willst sollte da nicht schon wieder geröntgt werden. Also sprich ihn einfach darauf an. Sowieso würde ich mir alle Bilder besorgen die mit Deiner Skoli zusammen hängen, Du hast einfach einen besseren Überblick und den Ärzten hilft dies auch sehr. Ein Röntgenpass ist auch immer gut, bei mir wurden dadurch schon überflüssige Aufnahmen nicht gemacht. Den bekommst Du bei Deinem Arzt wenn Du das nächste mal geröntgt wirst. Meine Mutter hatte sich sogar die Mühe gemacht selber alle meine Bilder aufzulisten, da hat aber nicht nur ein Röntgenpass gereicht...
Grüssle
--Emily
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seemannskiste
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Beitrag von seemannskiste »

hatte erst heute morgen wieder stress wegen diesem thema....


wicker sag ich nur, wicker...

heut morgen ruft mich ganz aufgebracht die tippse
( alle sekretärinnen entschuldigen mir bitte diese wortentgleisung )
vom skoliosezentrum nordhessen an : herr seemann herr seemann,
sie hatten doch vor gut einem ¾ jahr röbies von uns angefordert...
die sind aber noch nicht zurück gekommen ?!
i: ja blaa blaa ich brauche sie noch weiter...bad sorbenheim im nov.
t: aber wir sind doch nach § sowieso vom 1.3. 1973
dazu verpflichtet die röbies zu archivieren...
i: ja ich weiß doch !
t: aber sie können sich gerne gegen entgeld abzüge machen lassen...

am liebsten hätte ich gefragt : sind die dann vom preis her ähnlich wie die 9 X 13 von rossmann....

das mit den röbies ist auf jeden fall ganz klar : sie sind eigentum des herstellers, werden sie aber bei anderen ärzten gebraucht ist der hersteller dazu verpflichtet sie rauszugeben, bzw. an diesen arzt zu schicken.
und genau hier ist die lücke. der arzt an den man die röbies schicken lässt gib nämlich gerne auch mal röbies raus... ist ja klar, er ist ja auch nicht hersteller....das ist der trick, um sich wicker diskussionen zu sparen.
wer ist denn hier krank, die klinik vielleicht ???

das ist wicker, die machen geld wo sie nur können. aber da muß man einfach taub werden und dreist.
ich mein man kann das noch nicht mal dreist nennen, für mich hört an einem gewissen punkt das thema bürokratie auf.
ich mach mich auch gerne strafbar, bitte !!! bitte herr dr stavenhagen, klagen sie mich doch vorm amtsgericht bad wildungen an, dafür, dass ich mich für meine gesundheit interessiere...

ich will euch nicht dazu verführen sämtliche röbies mit nachhause zu nehmen, ich will nur, dass ihr wißt wie der dave das macht... um sich einfach ne menge stress zu sparen.

so jetzt nochmal zum mitschreiben...
du willst, dass dein jetziger arzt deine röbies bekommt...
ganz einfach, du schreibst den arzt an der deine röbies hat ( wichtig schriftlich ), nennst ihm name und adresse deines neuen arztes und schon wandern deine bilder per dhl päckchen zu diesem.


vom dave
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Beitrag von netkitty »

Seemannskiste hat geschrieben:das mit den röbies ist auf jeden fall ganz klar : sie sind eigentum des herstellers, werden sie aber bei anderen ärzten gebraucht ist der hersteller dazu verpflichtet sie rauszugeben, bzw. an diesen arzt zu schicken.
Das ist meines erachtens nach nicht ganz richtig.
Die Röbis sind Eigentum des Patienten, denn seine Krankenkasse hat dafür bezahlt.
Das Problem hat mir ein Arzt mal folgendermaßen geschildert, die Krankenkassen fragen angeblich ab und an mal nach, ob die Röbis, die sie bezahlt haben auch tatsächlich gemacht worden sind (wegen Betrug etc).
Daraufhin habe ich meinem Arzt ein formloses Schriftstück unterschrieben, damit er im Falle einer Nachfrage auf mich verweisen kann.
Somit ist er aus dem Schneider und ich hab meine Röbis.

Grüsse
Nicole
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No matter.
Try again. Fail again.
Fail better.[/i]
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whatsername
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Beitrag von whatsername »

Hi!
Das ist meines erachtens nach nicht ganz richtig.
Die Röbis sind Eigentum des Patienten, denn seine Krankenkasse hat dafür bezahlt.
Also auf meinen Röbis steht "Eigentum der Uniklinik Köln" oder so drauf. Zum Glück intressieren die sich aber nen Dreck für meine Röbis, sodass ich die guten Gewissens in Sobernheim lagern kann :D

GLG
Nur die Empfindsamen sind wirklich stark.
James Dean
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Emily
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Beitrag von Emily »

Ich denke auch eher dass sie Eigentum des Patienten sind... Schliesslich hat die Kassa dafür bezahlt. Ausserdem ist es ja nicht zumutbar neue Bilder zu machen, nochmal Röntgenstrahlen usw. nur weil eine Klinik die Bilder nicht rausrücken will. Also ich hab wirklich sämtliche meiner Röntgenbilder daheim, da muss man nur nachdrücklich nachhaken. Auch wenn man dann auf Gemecker stösst, irgendwann bekommt man sie.
Grüssle
--Emily
stonewoman
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Beitrag von stonewoman »

Wem gehört mein Röntgenbild?

Das kennt jeder: Tief einatmen - die Luft anhalten - und weiter atmen. Statistisch betrachtet wird jeder Deutsche mindestens einmal pro Jahr geröntgt oder mit anderen bildgebenden Verfahren (Computer - oder Kernspintomografie, Szintigrafie, Positronen-Emissions-Tomografie, Ultraschall etc.) untersucht. Dabei entstehen Bilder, Bilder, Bilder - die sich bisher tonnenweise in großen Archiven stapeln. Landet hier eine Aufnahme am falschen Platz, bleibt sie oft für immer unauffindbar.

Mancher Patient glaubt daher, dass seine Röntgenbilder bei ihm zu Hause besser aufgehoben sind. Jederzeit verfügbar, um zu vermeiden, die Meinung weiterer Ärzte einholen oder unnötige Wiederholungsaufnahmen machen zu müssen. Das aber stößt dort, wo die Bilder gemacht werden, nicht immer auf Gegenliebe. Viele Krankenhäuser oder Röntgenpraxen bestehen darauf, die Bilder im eigenen Archiv zu lagern. Als Begründungen werden angeführt: das Urheberrecht (der Hersteller einer Röntgenaufnahme ist auch der Urheber), das Arztrecht (die Pflicht zur Dokumentation der Behandlung) und wissenschaftliches Interesse (zum Beispiel die - anonyme - Auswertung von Röntgenaufnahmen für Studien).

Patienten argumentieren dagegen mit dem "Recht am eigenen Bild" (Bilder einer Person dürfen nur mit Zustimmung dieser Person "verwendet werden". Die Frage, ob das auch für Röntgenfilme gilt, wird kontrovers diskutiert). Weiteres Argument: Besitzt der Patient "seine" Röntgenbilder, lassen sich oft Wiederholungen vermeiden. Das reduziert die Strahlenbelastung.

Schlagkräftige Argumente auf beiden Seiten. Da stellt sich schnell die Frage: Hat der Patient einen Rechtsanspruch auf seine Bilder?

Röntgenaufnahmen gehören dem Urheber
Die Antwort ist klar und eindeutig: "Jein!" Gerichte haben entschieden, dass die von einer Person angefertigten Röntgenaufnahmen nicht dieser Person (dem Patienten) gehören (obgleich seine Krankenkasse sie quasi bezahlt hat). Sie gehören dem Urheber - also dem Arzt oder Krankenhaus, wo sie gemacht wurden. Der Patient hat also keinen rechtlichen Anspruch, die Herausgabe der Bilder zu fordern.

Dennoch hat jeder Patient einen Anspruch auf "seine Bilder". Die Paragrafen 809 bis 811 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) billigen ihm das Recht zu, jederzeit Einsicht in seine Krankenakte zu nehmen, sich diese erläutern zu lassen und eine Kopie objektiver Befunde - auf eigene Kosten - anfertigen zu lassen. Im Wortlaut:

§ 809 BGB
Wer gegen den Besitzer einer Sache einen Anspruch in Ansehung der Sache hat oder sich Gewissheit verschaffen will, ob ihm ein solcher Anspruch zusteht, kann, wenn die Besichtigung der Sache aus diesem Grunde für ihn von Interesse ist, verlangen, dass der Besitzer ihm die Sache zur Besichtigung vorlegt oder die Besichtigung gestattet.

§ 810 BGB
Wer ein rechtliches Interesse daran hat, eine in fremden Besitze befindliche Urkunde einzusehen, kann vom Besitzer die Gestattung der Einsicht verlangen, wenn die Urkunde in seinem (des Patienten, Anm. d. Verf.) Interesse errichtet oder in der Urkunde ein zwischen ihm und einem anderen (des Arztes, Anm. d. Verf.) bestehendes Rechtsverhältnis beurkundet ist...

§ 811 BGB
(1) Die Vorlegung hat ... an dem Orte zu erfolgen, an welchem sich die vorzulegende Sache befindet. Jeder Teil kann die Vorlegung an einem anderen Orte verlangen, wen ein wichtiger Grund vorliegt.
(2) Die Gefahr und die Kosten hat derjenige zu tragen, welcher die Vorlegung verlangt. Der Besitzer kann die Vorlegung verweigern, bis ihm der andere Teil die Kosten vorschießt und wegen der Gefahr Sicherheit leistet.

Vor Gericht hat der Patient gute Chancen
Dazu gibt es eine Vielzahl von Urteilen, die sich auf konkrete Fälle beziehen. So hat bereits 1984 das Oberlandesgericht in Hamburg entschieden:
"Der Patient hat ein Recht, von dem Arzt zu verlangen, ihm Kopien der über ihn angelegten Krankenunterlagen gegen Kostenerstattung herauszugeben, so weit sie Aufzeichnungen über objektive physische Befunde und Berichte über Behandlungsmaßnahmen betreffen."(OLG Hamburg, Beschluss vom 20.11.1984 - 1 W 39/84)

Auch Paragraf 60 des Arztrechtes gestattet dem Patienten dieses Recht auf Einsicht und Anfertigung einer Kopie. Er unterscheidet zusätzlich zwischen dem "außerprozessualen Einsichtsrecht des Patienten" (auf dieses stützt sich fast immer die Bitte eines Patienten, seine Bilder mit nach Hause nehmen zu wollen) so wie dem "vorprozessualen Einsichtrecht" (zur Klärung etwaiger Rechtsansprüche) und dem "prozessualen Einsichtsrecht" (zur Durchsetzung dieser Ansprüche vor Gericht).

Unterschieden wird in allen Fällen zwischen dem Einsichtsrecht in "objektive Befunde" (dazu gehören Röntgenbilder) und "subjektive Bewertungen" (zum Beispiel die kritische Erörterung, etwa eines schlechten Behandlungserfolges durch mutmaßlich unkooperatives Verhalten des Patienten). Subjektive Bewertungen müssen dem Patienten nicht vorgelegt werden (Für das Bild Ihres gebrochenen Unterschenkels kommen die Paragrafen 809 bis 811 BGB deshalb zur Anwendung, für die schriftlich fixierte Vermutung ihres Arztes, Sie würden den Bruch nur simulieren, gelten sie nicht).

Zwischen Recht und Praxis
Die Rechtslage ist eindeutig - doch normalerweise keine gute Grundlage für Verhandlungen zwischen Arzt und Patient. Diskussionen um Paragrafen zerstören mit Sicherheit das nötige Vertrauensverhältnis.

Meistens führt der partnerschaftliche Dialog mit Ihrem Arzt sicher am weitesten. Wenn Sie Kopien oder Ausdrucke ihrer Bilder oder Befunde wünschen, begründen Sie Ihr Interesse. Entscheiden Sie gemeinsam, welche Bilder Sie wirklich benötigen. Auch heute kommt man fast überall einer freundlichen Bitte kulant entgegen.

Bedenken Sie, dass die Anfertigung von Kopien Geld kostet und Personal bindet - auch wenn viele Krankenhäuser davon absehen, die Kopierkosten vom Patienten zurück zu fordern (häufig, weil der Verwaltungsaufwand zum "Eintreiben" dieser Gelder teurer wäre als die Kopierkosten selbst). Lassen Sie deshalb Kopien nur von wirklich aussagekräftigen Bildern anfertigen. Welche Bilder das sind, sollten Sie zusammen mit Ihrem Arzt entscheiden.

Keine Bilder zum Anfassen
Das alles ist heute bereits häufig "Schnee von gestern". "Röntgenbilder zum Anfassen" gibt es in den meisten radiologischen Zentren gar nicht mehr. Die Aufnahmen werden elektronisch im Computer erstellt und auf großen Rechnern sicher archiviert. Die Befundung erfolgt am Bildschirm. Der Nachteil: Im Normalfall existiert gar kein Bild, um dessen Herausgabe Sie bitten können. Der Vorteil: Die Bilddateien sind billig und ohne Qualitätsverluste zu kopieren oder auszudrucken.

Das gilt natürlich nicht nur für Röntgenbilder, sondern auch für andere Befunde. Die Medizin in Deutschland ist auf dem Weg zur "digitalen Patientenakte". Das Hantieren mit keimbeladenen Krankenunterlagen oder Röntgenbildern im Operationssaal wird ein Ende haben. Alle wichtigen Befunde können - sauber und sinnvoll geordnet - am Computerbildschirm eingesehen werden. Verlorene Befunde durch "Unordnung im Archiv" werden der Vergangenheit angehören. Stattdessen werden neue Probleme wie "Serverabsturz" oder "Datensicherheit" an Relevanz gewinnen.

Für den Patienten bringt die digitale Krankenakte zumindest einen gewaltigen Vorteil: Es gibt nicht mehr nur "ein Original", das irgendwo archiviert wird. Alle Befunde lassen sich in Originalqualität und relativ schnell und billig auf einen Datenträger - etwa eine CD-ROM - kopieren. Möglicherweise wird die Zukunft so aussehen, dass ein Patient das Krankenhaus mit einer CD verlässt, auf der alle wichtigen Informationen (beispielsweise für die Weiterbehandlung) gespeichert sind.

Technisch ist das alles seit Jahren machbar. Kompressionsverfahren reduzieren die Datenmengen, die Speicherkapazität der Aufzeichnungsmedien wächst von Monat zu Monat. Problematisch ist heute noch die Einigung auf einen bestimmten Standard: ein Programm, das von der Uni-Klinik bis zum Hausarzt verfügbar ist und genutzt wird. Denn was nützt die beste CD, wenn derjenige, der Sie weiter behandeln soll, diese nicht lesen kann?

Bis es so weit ist, wird es nicht mehr lange dauern. Und bis dahin sollten Sie auf eines setzen, wenn Sie Kopien von Befunden oder Bildern wünschen: auf das vertrauensvolle Gespräch mit Ihrem Arzt. In den allermeisten Fällen führt der partnerschaftliche Dialog sicher weiter als das "Drohen mit Paragrafen". Auch Ihr Arzt kennt die Rechtslage!

Quelle: ARD Ratgeber Gesundheit, 15.9.2001
horst
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Beitrag von horst »

Hallo,

ich habe meine Krankenkasse gefragt und folgende Auskunft erhalten:
1.) Die Röbi sind Eigentum der Krankenkasse (haben auch dafür bezahlt)
2.) Der Arzt hat die Verpflichtung die Röbis 10 Jahre aufzubewahren
3.) Bei Arztwechsel kann der neue Arzt die Röbis vom "alten" Arzt anfordern und dieser MUSS sie dem "neuen" Arzt zusenden
4.) Auf Anforderung kann aber muss der alte Arzt dem Patienten die
Röbis nicht aushändigen :<
Gruss
Horst
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uhu
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Beitrag von uhu »

Hallo!
Heute war nun besagter Termin beim Radiologen. (Habt Ihr heute vormittag kurz vor halb elfe den Stein plumpsen gehört?) Alles ok!!! :ja:
Ich war diesmal nicht beim "Chef"-Arzt sondern bei seiner (neuen?) Kollegin. Sie war echt super. Da habe ich mich auch getraut, sie auf die Röbi anzusprechen. Da hat sie ganz spontan: Klar! gesagt. Ich müßte mir sie nur bei der Anmeldung geben lassen. Und da hatte ich sie (besser das eine)!
Nun konnte ich mir mal in aller Ruhe meine Stangen, Schrauben und ähnliches angucken - KRASS! :ja:
Ich war von der Arbeit dahin und gleich wieder zurück und habe meinem engsten Kollegen (wirklich ein gaaanz lieber) das mal gezeigt. Nach eingehender "Begutachtung": "Also solche Sechskantschraube (wie da auf dem Röbi) haben wir auch im Lager liegen." :D
Schönes WE
Uhu
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Beitrag von uhu »

Hätte ja gedacht, daß sich wenigstens eine(r) mit mir freut ... :grosseaugen:
*schmollendindieeckezurückzieh*
Sandrinchen
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Beitrag von Sandrinchen »

Hallo uhu,
uhu hat geschrieben:Hätte ja gedacht, daß sich wenigstens eine(r) mit mir freut ...
Dann freu ich mich mit dir ;) . Ich kann verstehen, dass dir ein Stein vom Herzen gefallen ist, mit der Herausgabe von Röntgenbildern ist das ja immer so eine Sache. Aber es hat ja bei dir alles super geklappt. Ich hatte mir damals in der Klinik eine Kopie meines Röntgenbilds machen lassen, die ich dann nach hause mitgenommen habe. Ist schon was anderes, wenn man sich so ein Bild mal in Ruhe anschauen kann, ohne dass ein Arzt immer dazwischen spricht :) .

Liebe Grüße, Sandra
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