Schwerbehindertenausweis / Behindertenausweis

Fragen und Antworten rund um das Thema Skoliose
Amali
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Danke

Beitrag von Amali »

Hallo Dr Steffan,
ich möchte mich für ihre schnelle Antwort bedanken.
Die Einschränkungen (in BWS und LWS) sowie die Probleme (Schmerzen in allen drei WS Abschnitten) hat er anerkannt, nur meinte er, müssen AUCH alle drei WS Abschnitte versteift sein, denn große Teile seien alle drei Abschnitte (steht nirgendwo in dem Leitfaden). Wären alle drei, wäre es klar, sonst wüsse er nicht, ob es ein großer Teil ist. (also wiedersprüchlich)
Probleme reichen nicht, ein Halswirbel müsse versteift sein und da es so nicht in dem Leitfaden steht richtet sich das Gericht nach dem Gutachter und der kann es auslegen, wie er möchte.


und @ Steffi:
Hi, ich bin derzeit in der 12 und hab noch 1 1/2 Jahre. Danach werde ich wohl studieren.
Soweit mir gesagt worden ist, muss ich die Prozente nicht angeben und auch wenn: ich habe eine 42 cm lange Narbe am Rücken und einen noch immer ziemlich ausgeprägten Rippenbuckel, das fällt bei jedem Betriebsarzt bei der Einstellung auf und deshalb denke ich nicht, dass es ein so großer nachteil ist.

bye
Liebe Grüße

Tanja
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SteffiH
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Beitrag von SteffiH »

[quote="DrSteffan."]Zitat:Wie ist es eigentlich, wenn ich die Arbeitsstelle wechsel, ohne die Behinderung
anzugeben, und erst später damit herausrücke. Habe ich dann trotzdem
Kündigungsschutz und mehr Urlaub?

Pech gehabt. Wenn die Behinderung schon vorher bestand gilt das nicht mehr und ist ein kündigungs Grund.


Hi Tanja,
wenn ich das oben genannte Zitat von Dr. Steffan richtig deute mußt du deine Behinderung angeben, wenn du den Schwerbehindertenausweis hast.

Liebe Grüße
Steffi
Dr. Steffan
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Re: Danke

Beitrag von Dr. Steffan »

Amali hat geschrieben:...nur meinte er, müssen AUCH alle drei WS Abschnitte versteift sein, denn große Teile seien alle drei Abschnitte (steht nirgendwo in dem Leitfaden). Wären alle drei, wäre es klar, sonst wüsse er nicht, ob es ein großer Teil ist. (also wiedersprüchlich)
Probleme reichen nicht, ein Halswirbel müsse versteift sein und da es so nicht in dem Leitfaden steht richtet sich das Gericht nach dem Gutachter und der kann es auslegen, wie er möchte.
Also das mit den 3 Wirbelsäulenabschnitten ist mir nicht bekannt. Von anderen Gutachten weiß ich, daß das keine Rolle spielt. Mir sind Patienten bekannt die lediglich 6 Wirbel versteift haben und 100% schwerbehindert sind. Ich werde aber mal nachlesen. (wird aber ein bischen dauern, da ich diese Woche gerade die Skoliosetherapeuten Ausbildung leite)
Dr. Steffan

P.S. Ich habe noch mal nachgelesen.
MdE Grad 50-70: Versteifung großer Teile der WS (von 3 Abschnitten steht da nichts) oder anhaltende Ruhigstellung durch Rumpforthese, die 3 Abschnitte umfaßt z.B. Milwaukee Korsett oder Skoliosen ab 70°
Zuletzt geändert von Dr. Steffan am Mo, 08.12.2003 - 08:43, insgesamt 1-mal geändert.
Dr. K. Steffan
kessi
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Beitrag von kessi »

Hallo

Als ich nun noch mal ein Gespräch mit einem Studienberater hatt, meinte er ich sollte endlich mal einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung stellen, damit ich notwendige Vorteile im Studium nutzen kann.
Gut, wenn ich nun den Antrag stelle, was muss da alles rein?
Denn auf dem Formular hat es ja nur so Kästchen, wo man einträgt, was man anerkannt haben möchte.
Muss ich dann alles extra schreiben, also zB Dystonie und die daraus folgende Skoliose extra?
Und es geht doch um die Einschränkungen im Alltag. Muss ich das auch beschreiben, wenn ja wie, formloses Extrablatt??? Oder holen die das von den Ärzten ein?
Wäre nett, wenn jemand weiß wie´s geht, will net extra zum Versorgungsamt...

viele Güße,
kessi
Dr. Steffan
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Beitrag von Dr. Steffan »

Das Versorgungsamt holt sich Arztberichte und gibt notfalls ein Gutachten in Auftrag.
Dr. K. Steffan
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Beitrag von kessi »

Wollte nur mitteilen, dass ich nun den Bescheid vom Vorsorgungsamt habe: GdB: 70 %, mit Merkzeichen G.

Und nach einem Widerspruch sind es jetzt 80% mit G, B und H.
Wieviel es jetzt für die Skoli ist weiß ich nicht, aber beim ersten Bescheid waren es 50%.

kessi
Zuletzt geändert von kessi am Fr, 07.05.2004 - 17:53, insgesamt 1-mal geändert.
IRAMAXI
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Beitrag von IRAMAXI »

Es ist doch immer wieder interessant zu lesen, wie unterschiedlich die Versorgungsämter entscheiden. Dabei gibt es ganz klare Gesetze dazu. Nur werden die eben immer wieder unterschiedlich ausgelegt und viele Ämter lehnen erstmal konsequent alles ab.
Ich hab inzwischen 90% und Merkzeichen "G". Da kommt aber wirklich per Gutachten einiges zusammen. Lungendiagnose, Kardiologischer Befund und dann der Orthopäde. Und die Ärzte müssen wirklich wissen um was es geht und dies auch unterstützen. Ansonsten steht man oft auf verlorenem Posten. Ab 25% kann man einen Gleichstellungsantrag stellen um die kleinen Vorteile genießen zu können. Viele sind es da noch nicht. Je höher die Gradzahl, je höher die steuerlichen Vergünstigungen. Lohnen sich aber wirklich nur, wenn man arbeitet. Oder der Partner Steuerklasse 3 hat. Beim Vorstellungsgespräch bleiben einem nur 2 Möglichkeiten. Entweder du sagst es und wirst abgelehnt (Angst vor dem Kündigungsschutz, zu vielen Krankschreibungen usw.) oder aber du sagst nichts und es kommt durchdie Personalstelle raus, denn duwillst ja die steuerlichen Vergünstigungenund die 5 Tage Zusatzurlaub. Dann kann es sein, dass du sofort wieder draußen bist. Ich hab beides probiert. Bin zwar beim Verschweigen nicht rausgeflogen aber dann selbst gegangen. Der Kündigungsschutz ist ein Witz. Denn wenn die Firma eine klare Begründung dem Versorgungsamt gegenüber hat, bist du draußen. Das wissenbloß die Arbeitgeber nicht aber viele Betroffene. Der große grüne Ausweis hat Vor- aber auch Nachteile, jedenfalls im Arbeitsleben. Ich hab ihn nun schon viele Jahre und daher weiß ich es. Aber beantragen würde ich ihn eben immer wieder, denn man weiß ja nie was kommt und sollte es mal schlimm sein und man muss einen Rentenantragstellen ist der Ausweis Gold wert. Ich wünsche euch allen viel Kraft. Es trifft mich immer wieder, wenn ich Beiträge von sehr jungen Leuten oder Leuten mit einer "geringen" Gradzahl lese, denen es sehr schlecht geht. Die Schmerzen haben und nicht weiter wissen. Dann weiß ich wieder wie gut es mir geht und wie froh ich sein kann. Viele Grüße Ramona
Maria
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Beitrag von Maria »

Snoopy. hat geschrieben:hi Beate !!!!!
Also ich hab mir bei meinem Versorgungsamt einen Behindertenausweis beantragt,und ich hab auch einen bekommen. Ich hab 47° Verkrümmung und auf meinem Behindertenausweis steht eine Behinderung von 50 Prozent.
Bis her hat er mir eigentlich noch nicht allzu viel gebracht, außer dass ich bei ein paar Sachen einen ermäßigten Eintritt bekommen hab. Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen,

_______________________________
Katja
Hi Katja,
wie hast du das geschafft? Ich habe seit 25 Jahren 30% bewilligt bekommen bei einer Krümmung von 54°. Vor ein paar Jahren habe ich versucht eine Erhöhung zu bekommen, weil ich ständig unter Schmerzen leide. Es wurde jedoch abgelehnt.
Vielleicht sollte ich es noch einmal versuchen.
Maria
Mary

Beitrag von Mary »

Hallo an alle,

ich lese immer wieder da viele von euch einen Behindertenausweiss
haben oder beantragen.
Ich bin seit meinem 14 Lebensjahr an der WS operiert,
bei mir wurde von TH2/3 bis L3 versteift.
Nun bin ich auch schon seit über 10 Jahren Berufstätig (bin Industriekauffrau ) zwischendurch habe ich auch den Arbeitgeber gewechstelt. Ich habe kein Behindertenausweiss, meine Mutter hat zwar immer gesagt ich sollte doch mal einen beantragen, ich habe mich allerdings bisher immer geweigert. Ich wollte es einfach nicht, wenn ich allerdings so sachen höre wie Steuervergünstigungen und so, und mehr Urlaubstage dann sollte ich vielleicht auch mal eins Beantragen.
Würde ich den im Nachhinein noch eins bekommen ??
Wer sagt einem das man ein Recht darauf hat ? Ärtzte ? Mir hat keiner
jemals was erwähnt.
Lohnt es sich wirklich euerer Meinung nach ?
Was würdet ihr mir empfehlen ???

LG
Mary
IRAMAXI
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@Mary

Beitrag von IRAMAXI »

Hallo Mary,
also probieren kanst du es immer. einfach mal einen Antrag beim Versorgungsamt anfordern. Es sind dann natürlich diverse ärztliche Berichte notwendig. Es ist auch gut möglich, dass man dich noch mal direkt ins Versorgungsamt zur Untersuchung bestellt. Ob du einen Ausweis bekommst hängt dann von vielen Faktoren ab. Aber probieren kannst du es immer.
Viele Grüße Ramona
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SteffiH
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Beitrag von SteffiH »

Hallo Mary,
ich denke, die Chancen stehen recht gut für dich, weil du operiert bist. Ich habe den Ausweis schon seit ca. 20 Jahren.
Zu einer Untersuchung ins Versorgungsamt musste ich auch nicht. Die Berichte meiner OP-Klinik und von meinem damaligen behandelndem Orthopäden reichten aus. Versteift wurde ich von TH 6 – L 3 und hab 50%.

LG Steffi
Kerstin aus Wien
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Behindertenausweis in Österreich?

Beitrag von Kerstin aus Wien »

Halli-Hallo!hab wie durch ein zufall eure seite entdeckt und lese nun schon seit 2 stundenall eure einträge.
Wollt nur mal fragen, ob hier irgendjemand aus Österreich (noch besser:Wien /Kärnten) ist und sich mit Behindertenausweis-Steuervergünstigung und dergleichen auskennt?!Danke im Voraus! :/
thunerfee
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anträge vom versorgungsamt

Beitrag von thunerfee »

Hallo, ich wollte auch mal meinenen Behindertengrad per Versorgungsamt festlegen lassen, aber bei den Formularen weiß man ja gar nicht, wo man das hinschreiben soll. Ich habe es dann leider seingelassen. Wenn ich das hier so lese, denke ich, dass das wohl ein Fehler war.
Onny

Frage an DrSteffan

Beitrag von Onny »

Sehr geehrter Herr DR Steffan, wie ich merke, sind Sie in Fragen Schwerbehinderung sehr kompetent. Ich habe einige Fragen dazu: Ich bin 52 Jahre alt, weibl. , meine Skoliose ist vor 40 Jahren entdeckt worden. Außer mehr oder weniger regelmäßig Krankengymnnastik ist nichts gemacht worden. Habe immer voll gearbeitet und merke jetzt, daß ich immer mehr massive Rückenbeschwerden habe, hauptsächlich in der Lendenwirbelsäule. Der Grad der Verkrümmung ist 50. Anhand der Röntgenaufnahmen vor 10 Jahren stellt sich heraus, daß sich die Skoliose verschlechtert hat. Ich werde immer unbeweglicher und kann mich kaum noch zur Seite drehen. Nach zwei Tagen ohne krankengymnastische Übungen habe ich starke Schmerzen und kann kaum sitzen (Beine kribbeln), stehen oder liegen. Ich habe im Sommer diesen Jahres einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Habe außer der 50 Grad-Skoliose noch an beiden Füssen ausgeprägte Fußballen und leide außerdem an Bluthochdruck, der medikamentös behandelt wird. Der Orthopäde schreibt anhand der letzten Röntgenaufnahmen sein Gutachten. Meine Frage ist nun, wie sehen Sie meine Chancen, wenigstens GdB 50 zu bekommen, denn nur das wäre für mich (Rente, Urlaub) sinnvoll? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Viele Grüße Onny
peter 1
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Behindertenausweis - nützlich?

Beitrag von peter 1 »

Hallo Mary, Maria und an alle, die das Thema interessiert!

Wenn ein/e Skoliose-Patient/in gesundheitlich so stark beeinträchtigt ist, dass er/sie die Kriterien der Berechtigung für einen (Schwer-)Behindertenausweis voraussichtlich erfüllt, dann sollte er/sie auch einen solchen Ausweis beantragen.

Der wichtigste Vorteil eines (Schwer-)Behindertenausweises ist der Kündigungsschutz des Arbeitsverhältnisses. Bei mehr als 4 Millionen Arbeitslosen in Deutschland ist das für Skoliotiker/innen ein existenziell wichtiger Faktor !!! So willkürlich, wie IRAMAXI das Verhalten von Arbeitgebern darstellt, habe ich es in vielen Berufsjahren bei mehreren Firmen und Behörden nicht erlebt.

An zweiter Stelle sind die zusätzlichen Urlaubstage zu nennen. Sie ermöglichen Reha-Maßnahmen ohne Sonderurlaub! Je nach Art der gesundheitlichen Beeinträchtigung durch die Skoliose kann auch das existenziell wichtig sein.

Die Steuervergünstigungen für Behinderte sind so gering, dass man sie getrost vergessen kann!

Beratung für die Beantragung eines (Schwer-)Behindertenausweises geben die Gesundheitsämter, die Behindertenbeauftragten in den Landkreisen und Städten, die Sozialverbände VdK, SoVD, AWO, DRK, DPWV, sowie spezielle Behindertenverbände wie BAGH, BSK und andere, die man mit Hilfe eines Telefonbuches leicht ausfindig machen kann.

Mit solidarischen Grüßen Peter in der Heide.
E-Mail: <peter_schmidl@freenet.de>
peter 1
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Behindertenausweis - Hilfe zur Beantragung

Beitrag von peter 1 »

Hallo an alle,
ich empfehle Euch (wieder) folgende Informationen:

"Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz" - Abschnitt "Haltungs- und Bewegungsorgane ..." - Unterabschnitt "Wirbelsäulenschäden".

Das steht in dem Buch: "Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen", neueste Auflage 2004, Herausgeber ist die BAGH, die "Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte", Kirchfeldstr.149, 40215 Düsseldorf, Tel.:0211 / 31 00 60 . Das Buch gibt es dort und in allen Behinderten-Beratungsstellen der Gemeinden, der Sozialverbände, der Kontaktstellen für Selbsthilfegruppen, der Servicestellen für Behinderte u.a.m. Das Buch ist frei verkäuflich.

Es gibt auch einen "Ratgeber für behinderte Menschen" kostenlos bei allen Gemeindeverwaltungen. Herausgeber ist das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Das Büchlein sollte sich jede/r besorgen. Da steht von amtswegen alles Notwendige drin. Lasst Euch nicht davon abschrecken, dass manche (Gesetzes-)Texte schrecklich bürokratisch klingen. Betrachtet es als Nachschlagewerk für den Fall, dass Ihr etwas genau wissen wollt oder wissen müßt.

Mit solidarischen Grüßen Peter in der Heide.
Dr. Steffan
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Re: Frage an DrSteffan

Beitrag von Dr. Steffan »

Onny hat geschrieben:Sehr geehrter Herr DR Steffan, wie ich merke, sind Sie in Fragen Schwerbehinderung sehr kompetent. Ich habe einige Fragen dazu: Ich bin 52 Jahre alt, weibl. , meine Skoliose ist vor 40 Jahren entdeckt worden. Außer mehr oder weniger regelmäßig Krankengymnnastik ist nichts gemacht worden. Habe immer voll gearbeitet und merke jetzt, daß ich immer mehr massive Rückenbeschwerden habe, hauptsächlich in der Lendenwirbelsäule. Der Grad der Verkrümmung ist 50. Anhand der Röntgenaufnahmen vor 10 Jahren stellt sich heraus, daß sich die Skoliose verschlechtert hat. Ich werde immer unbeweglicher und kann mich kaum noch zur Seite drehen. Nach zwei Tagen ohne krankengymnastische Übungen habe ich starke Schmerzen und kann kaum sitzen (Beine kribbeln), stehen oder liegen. Ich habe im Sommer diesen Jahres einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Habe außer der 50 Grad-Skoliose noch an beiden Füssen ausgeprägte Fußballen und leide außerdem an Bluthochdruck, der medikamentös behandelt wird. Der Orthopäde schreibt anhand der letzten Röntgenaufnahmen sein Gutachten. Meine Frage ist nun, wie sehen Sie meine Chancen, wenigstens GdB 50 zu bekommen, denn nur das wäre für mich (Rente, Urlaub) sinnvoll? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Viele Grüße Onny
Schwer zu sagen, ich glaube, dass sie max. 30% bekommen. Aber das entscheidet das Versorgungsamt. Mit 30% können sie aber einen Gleichstellungsantrag stellen.
Dr. K. Steffan
Onny

Beitrag von Onny »

Vielen Dank, ich laß mich überraschen!
Onny

Beitrag von Onny »

An alle: Habe tatsächlich nur einen GdB von 30 bekommen. Hat jemand Erfahrung. Lohnt es Widerspruch anzumelden und was kommt dann auf mich zu. Wie melde ich Widerspruch an?
Gruß O.
stonewoman
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Beitrag von stonewoman »

Hallo Onny,

versuchen kann man es ja... Ich hab auch Widerspruch eingelegt und erstmal eine Akteneinsicht gefordert.

Hab es so formuliert:

gegen Ihren Bescheid vom XXXX erhebe ich hiermit Widerspruch.

Gleichzeitig beantrage ich, mir alle ärztlichen Zeugnisse und Gutachten, die Grundlage für Ihren Bescheid waren, in Fotokopien zu übersenden (einschließlich der abschließenden Stellungnahme des versorgungsärztlichen Dienstes).

Grüße, Stoni.
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