Hallo.
Meine Frage steht ja schon oben.
Ich selber habe eine Skoliose.Meine genaue Gradzahl ist mir nicht bekannt((habe eine Röntgenaufnahme nur von de LWS,mein Arzt sagte nur ca 15Grad), habe starke Rückenschmerzen und bekomme nur Schmerzmittel (die nicht helfen)und normale KG seit 3 Wochen.Doch leider ist es bis jetzt nicht viel besser geworden.
Ich selber wollte die KG-Behandlungen alle erst zuende machen und falls ich noch Probleme habe mach ich mir ein Termin bei Dr.Hoffmann.
Wann habt ihr euch entschlossen einen Ausweis zu beantragen?Welche Vorteile hat dies genau?
Vielen Dank schon für eure Antworten!
Habt ihr einen Behindertenausweis??Ab wannn kriegt man einen
Re: Habt ihr einen Behindertenausweis??Ab wannn kriegt man e
Guten morgen,
Einen Antrag auf Grad der Behinderung kann man stellen wenn Krankheiten vorhanden sind die schon länger als 6 Monate vorhanden sind, weiter vorhanden sein werden und Beschwerden machen.
Somit kannst auch du einen Antrag stellen.
Einen Behindertenausweis bekommt man nur wenn man schwerbehindert ist als einen Grad d. Behinderung (GdB) von min. 50 hat.
Eine Schwerbehinderung mit Rückenbeschwerden zu bekommen ist sehr schwer. Leider auch bei Skoliose.
Darunter gibt es noch 20-40.
In der Versorgungsverordnung steht folgendes:
Hier hast du ab 30 einen Steuerfreibetrag den du geltend machen kannst und du kannst die Gleichstellen lassen.
Somit hast du einen Kündigungsschutz wie ein schwerbehinderter und wirst auf Arbeit wie eine Schwerbehinderte Person gestellt.
Das erstmal ganz kurz.
Lg Sozi
Einen Antrag auf Grad der Behinderung kann man stellen wenn Krankheiten vorhanden sind die schon länger als 6 Monate vorhanden sind, weiter vorhanden sein werden und Beschwerden machen.
Somit kannst auch du einen Antrag stellen.
Einen Behindertenausweis bekommt man nur wenn man schwerbehindert ist als einen Grad d. Behinderung (GdB) von min. 50 hat.
Eine Schwerbehinderung mit Rückenbeschwerden zu bekommen ist sehr schwer. Leider auch bei Skoliose.
Darunter gibt es noch 20-40.
In der Versorgungsverordnung steht folgendes:
Ich würde vermuten das du auch eher in den Anfangsgraden von20-40 eingeschätzt wirst.Wirbelsäulenschäden
ohne Bewegungseinschränkung oder Instabilität 0
mit geringen funktionellen Auswirkungen (Verformung, rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität geringen Grades, seltene und kurz dauernd auftretende leichte Wirbelsäulensyndrome) 10
mit mittelgradigen funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität mittleren Grades, häufig rezidivierende und über Tage andauernde Wirbelsäulensyndrome) 20
mit schweren funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität schweren Grades, häufig rezidivierende und Wochen andauernde ausgeprägte Wirbelsäulensyndrome) 30
mit mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten 30-40
mit besonders schweren Auswirkungen (z. B. Versteifung großer Teile der Wirbelsäule; anhaltende Ruhigstellung durch Rumpforthese, die drei Wirbelsäulenabschnitte umfasst [z. B. Milwaukee-Korsett]; schwere Skoliose [ab ca. 70° nach Cobb]) 50-70
bei schwerster Belastungsinsuffizienz bis zur Geh- und Stehunfähigkeit 80-100
Hier hast du ab 30 einen Steuerfreibetrag den du geltend machen kannst und du kannst die Gleichstellen lassen.
Somit hast du einen Kündigungsschutz wie ein schwerbehinderter und wirst auf Arbeit wie eine Schwerbehinderte Person gestellt.
Das erstmal ganz kurz.
Lg Sozi
